Was ist eine unterschriebene Vertretungsvermutung? (Thema: Bedarfsgemeinschaft)

1 Antwort

 

Die Vertretungsvermutung nach § 38 SGB II bezieht sich nur auf die Antragstellung und Entgegennahme von Leistungen nach dem SGB II. Bescheide zur Rückabwicklung von Ansprüchen sind an die jeweiligen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft individuell zu richten.

Sieh auch mal hier: http://books.google.de/books?id=wr-VqcRAXQEC&pg=PA156&lpg=PA156&dq=vertretungsvermutung&source=bl&ots=m3cbaQUzKg&sig=5cX8hmvJ7iMN7BUSdCW-I8-eNZs&hl=de&ei=sfyrTZzYLZHKswbxz_WVCA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=7&ved=0CD0Q6AEwBg#v=onepage&q=vertretungsvermutung&f=false