Beim 450€ Job Keine Lohnabrechnung, keine Feiertagsvergütung wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall..

3 Antworten

Die Angaben in dieser Frage klingen so als würde ein Arbeitgeber von Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht wenig halten. Man sollte ihn vielleicht höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass es Behörden gibt die derartige Leichtfertigk ziemlich humorlos betrachten.

Ich habe den Arbeitgeber ja schon drauf angesprochen aber jedes mal bekomme ich zu hören das er 'nicht im Tarif ist' Aber laut Bundesministerium gibt es keinen tarif der sowas ausschließt