Fahrweg steuerlich angeben bei 450€ JOB

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da deine Frau nur eine Pauschsteuer von vermutlich 2 % abgezogen bekommt,hast sie keinen Anspruch auf Steuerrückzahlung,da das Einkommen von bis zu max. 450 Euro im Monat nicht in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden muss,bzw. nicht berücksichtigt wird.

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

Werbungskosten für Fahrten zur Arbeitsstätte

selbstverständlich, das sind typische Werbungskosten.

mfG. rgwohna

zu meiner Antwort von eben: Du mußt dann allerdings zum Jahesende einen Antrag auf Lohnsteuer-Jahres-Ausgleich stellen. mfG. rgwohna

@rgwohna

Lohnsteuer- Jahresausgleiche gibt es schon lange nicht mehr. Das heißt jetzt einheitlich "Einkommensteuererklärung".

@rgwohna

Lohnsteuer-Jahres-Ausgleich

was willst Du ausgleichen??

@Helmuthk

da hast Du wohl recht ... danke für den Hinweis ... rgwohna

Nein selbstverständlich sind das keine Werbungskosten, weil werbungskosten nur entstehen können für Arbeitsverhältnisse für die man auch Lohnsteuer nach dem regulären ESt- Tarif besteuert wird.

Ich denke mal, dass der Arbeitgeber die pauschalen Beträge für Lohnsteuer und Krankenkasse übernimmt. Daher ist ihr Verdienst auch nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von Deiner Frau einbehält und eine elektronische Steuerbescheinigung ausgestellt hat, dann steht Deiner Frau auch der Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 1.000,00 € zu. Sollten da die Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten wirklich höher sein?

Ich bin mir sicher dass sie einen pauschbetrag abgezogen bekommt, stand auch in einem schreiben vom arbeitgeber. Meine etwas von 9€ gelesenzu haben. Sie bezahlt auch freiwillig den mindestbetrag in die rentenkasse ein. Aber wenn sie lohnsteuer abgezogen bekommt kann sie doch die Fahrtkosten angeben oder sehe ich das falsch?

@holger1976

Wenn es so sein sollte: kommt sie mit der Kilometerpauschale tatsächlich über 1.000,00 €? Da müsste nämlich der einfache Weg rund 15 Kilometer betragen. Und das für einen Minijob? Und wenn Du das Schreiben des Arbeitgebers hast: Warum liest Du nicht noch einmal nach, was da genau steht?

@holger1976

Die Pauschsteuer in Höhe von 2 % hat nichts mit einer regulären Einkommensteuer zu tun,denn trotz der 2 % gilt ein 450 Euro-Job als steuerfreies Einkommen.

sie zahlt ja keine Steuer, der Arbeitgeber zahlt pauschal 10 % in die Sozialversicherungen

der Job ist steuerfrei, somit kann sie auch nichts absetzen

Wo hast du den diese Daten her???

Hier kannst dich schlau machen: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html

Gruß siola

@siola55

Die Fahrtkosten zum Job sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzbar. Das heißt, er kann in der Steuererklärung die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen. Der Minijobber kann dies allerdings nicht, denn durch die Pauschalversteuerung bzw. die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers wird der Lohn des Minijobbers auch nicht in der Steuererklärung erklärt und somit nicht versteuert. Auf den Fahrtkosten bleibt der Arbeitnehmer damit hängen.

als Minijobber bekommst du die 450 Euro (max) steuerfrei ausbezahlt,. wenn du also keine Steuer bezahlst kannst von der auch nichts absetzen.. Eigentlich logisch