Lohnfortzahlung bei krankheit im 450 € Job?

Auszug aus Vertrag - (krank, Minijob, Lohnfortzahlung)

6 Antworten



Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 
Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge-, bzw.Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG).
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html




Arbeitgeberversicherung

Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Da dies eine Belastung für den Minijob-Arbeitgeber darstellt, hat der Gesetzgeber ein Ausgleichsverfahren für die vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen vorgesehen. Aus diesem Grund zahlen Arbeitgeber die Umlage 1 für Aufwendungen bei Krankheit und die Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft.

Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft ist die zuständige Ausgleichskasse für alle Minijobber, unabhängig davon, ob und bei welcher Krankenkasse die Minijobber versichert sind. Alle Informationen zur Arbeitgeberversicherung der Knappschaft finden Sie hier.


https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/12_arbeitgeberversicherung/node.html





Wie ist das im Falle meiner Freundin? Sie ist seit 08.08.17 auf 450.-€ beschäftigt und hat sich gestern den Fuss gebrochen. Bekommt sie da nun 6 Wochen ihre 450.-€? Danke für Ihre Hilfe

Diese Klausel ist komplett gesetzeswidrig.

Geltentes Gesetz darf nicht durch solche Klauseln gebrochen werden.

Und schon gar nicht darf so eine Strafgebühr eingefordert werden.

Denn auch Mininjober haben den rechlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei AU bis zu 6 Wochen und haben auch bezahlten Urlaubsanspruch auf den gesetzl. Jahresmindesturlaub.

Schaue www.minijob-zentrale.de

Diesem AG würde ich diesen Vertrag um die Ohren hauen.


Unterschreibe diesen Mi..t nur nicht.

Gehe damit sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Anwalt und jedes Gericht werden diesem AG gewaltig auf die Finger hauen.


Welch ein Gauner


Leider zu Spät.... Ich brauch den Job dringend. Diese Klausel habe ich überlesen ;.( In der Freude das ich den Job damal bekommen habe. Jetzt bin ich die vierte Woche krank und von Ihr kommt Nix.

@Purzelnina2612

Macht nichts. gehe trotzdem zum Anwalt. Und suche dir parallell einen neuen Job. das ist unhaltbar was dieser Gauner sich hier erlaubt.

@Griesuh

Selbst wenn du bereits unterschrieben hast, ist diese Klausel unwirksam, da gegen geltendes Recht. Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen und klagen. Der Lohn steht dir in jedem Fall zu!

@Griesuh

Nachtrag: dieser "Vertrag" ist absolut Sittenwidrig und verstößt gleich gegen mehrere Gesetze.

Kündige bei diesem Gauner, sofort, denn ich denke du wirst dort auch deinem Lohn nachlaufen können.

Und noch was: verklage den unbedingt. Ein Anwalt hilft dir dabei.

@Ri229

Es ist ja schon sehr bemerkenswert, dass ein Arbeitgeber die Frechheit besitzt und sich überhaupt "traut'", mit einer solchen Klausel den Arbeitnehmer gesetzeswidrig zum (unwirksamen) Verzicht auf den Urlaubs- und Lohnfortzahlungsanspruch vertraglich zu verpflichten - das gilt auch für die Klausel darüber, dass "Einarbeitungszeiten" nicht vergütet würden!

@Purzelnina2612

@ Purzelnina2612:

Ich brauch den Job dringend.

"Dringend" solltest Du Dir eine auch andere Stelle suchen, denn mit diesem Arbeitgeber wirst Du garantiert noch "viel Spaß" bekommen.

Gesetzeswidrig und unwirksam sind die "Vereinbarungen" zum Verzicht auf bezahlten Urlaub, zum Wegfall der Entgeltfortzahlung bei Krankheit (beide sind zwingend nach dem Gesetz "unabdingbar", als unverzichtbar), zur pauschalen "Aufwandentschädigung" und auch (darüber) zur Nichtbezahlung von Einarbeitungszeiten.

Dieser Arbeitgeber ist ein "Verbrecher"!

Aus der Verweigerung von Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt (die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können) kann sich ergeben, dass der Mindestlohn (je nach vereinbartem Entgelt) unterschritten wird.

In diesem Fall kann das eine Angelegenheit sein, für die sich als zuständige Überwachungsbehörde der Zoll ("Finanzkontrolle Schwarzarbeit") interessiert.

Ergänzung:

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kannst Du gegebenenfalls Leistungen, die der Arbeitgeber gesetzeswidrig vorenthalten hat, nachfordern.

Mit dem Vertrag würde ich mal zu einer Gewerkschaft gehen.

Das kann nicht legal sein!

Strafzahlungen gibt es auch nicht! Dieser Vertrag ist unglaublich .

P.S.: Mach die Kontonummer weg.


Hofft vielleicht durch Veröffentlichung der IBAN auf die eine oder andere Überweisung

Das sagt die Minijobzentrale dazu:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge-, bzw.
Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf
Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu
sechs Wochen. Das Entgelt wird für die Tage fortgezahlt, an denen
Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet
wären (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG).

Das ist also definitv nicht richtig. Auch diese Schadensforderungen sind gesetzlich nicht in Ordnung. Den Vertrag würde ich so nicht unterschreiben.

dann bekommt er den Job nicht, sowas ist üblich bei den Minijobs, genauso wie unbezahlte Überstunden. will man nicht fliegt man

@NMirR

Selbst wenn es üblich ist, ist es nicht gesetzeskonform. So ein Vertrag ist sittenwidrig und damit ungültig. Selbst wenn der Vertrag so unterschrieben worden ist, sind diese Klauseln im Nachhinein unwirksam. Der Lohn kann also dennoch eingefordert und nötigenfalls eingeklagt werden. Zudem sagte ich lediglich, dass ich diesen Vertrag nicht unterschreiben würde. Ob andere Menschen sich damit abfinden und das so akzeptieren, ist nicht meine Sache.

Normalerweiße zahlt ja die krankenkasse den verdienstausfall des betriebes unteranderem auch dein gehalt doch da das ein nebenjob ist weiß ich nicht ob es da ebenfalls der fall ist

Die Krankenkasse zahlt nur, wenn der AG die sogenannte Umlage U1 zahlt, dies ist sozusagen eine Art Versicherung für den AG.
Dies tun in der Regel AG mit nicht mehr als 30 Beschäftigten als Pflichtbeitrag, größere Betriebe zahlen diesen U1 nicht zwingend und somit zahlt auch nicht die Krankenkasse....
Selbst mit U1 liegt die Erstattung nur ca. zwischen 40 und 80%, je nach gewählter Umlage- und Beitragshöhe.

Unabhängig davon kann der AG die Erstattung gegenüber dem AN nicht rechtswirksam vertraglich ausschließen!

Danke für die Info 😁

Bei einem Minijob zahlt keine Krankenkasse den Verdienstausfall dem Arbeitgeber zurück Denn Minijobs sind bei der Minijobzentrale u. der Knappschaft anzumelden. Und diese ( Knappschaft) Zahlen dann über die U1 den Verdienstausfall.

Bei dieser sittenwidrigen Zusatzklausel ist davon auszugehen, dass dieser sehr merkwürdige AG den Arbeitnehmer nicht angemeldet hat und somit schwarz arbeiten  läst.