bekomme ich meine bisher gearbeiteten Stunden nach meiner Kündigung bezahlt?

4 Antworten

Es spielt für die Bezahlung keine Rolle ob Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast oder nicht, geleistete Stunden müssen bezahlt werden, es ist ja ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen.

Wenn Du kündigst, musst Du aber die vereinbarte, tarifliche oder gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhalten. Fristlos kündigen kannst Du ohne triftigen Grund nicht.

Natürlich muss der Arbeitgeber die von dir geleistete Arbeit bis zu deinem letzten Arbeitstag bezahlen.

Aber beachte die Kündigungsfrist, die du einhalten musst. Da du bisher keinen Arbeitsvertrag bekommen hast, musst du nach § 622 Abs.:1 BGB eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einhalten.

Und die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Auch bei einem Minijob kannst du nicht einfach aufhören. Dur wirst also mindestens 14 Tage Kündigungsfrist einhalten müssen.

Tust du das nicht, kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Er muss ja eine Ersatzkraft beschäftigen.

Natürlich muss dir dein Arbeitgeber die bisher geleisteten Stunden zahlen.