Bei orangem Licht losgefahren und wurde geblitzt?
Darf man also bei Orangem licht schon losfahren steht im gesetzt dass man dafür gebüsst wird..?
Ich bin mir 100% sicher war orange
Ich muss dazu sagen ich habe schnell beschleunigt aber war nicht über 50km/h
Soll ich meinen Anwalt einschalten..? Würde das etwas bringen, weil ich habe ja bei rotlicht angehalten und habe auch 1 minute gewartet bis es dann eben orange wurde
Danke für eure schnellen antworten
12 Antworten
Ruf den anwalt nicht an das wird teurer als das starfzettel
ehh ich weis nicht was das problem sein soll wenns rot ist und dann orange wird das man dann nicht bei orange losfahren darf. Würde es grün sein und dann orange würde ich noch verstehen aber so. Frag deinem anwalt nach
Der Blitz löst erst ab einer bestimmten Zeit nicht mehr aus, du hast zu früh auf Gas getreten und deswegen hat er auch ausgelöst. Du hast keine Chance da rauszukommen, die stellen den Rotblitzer schon so, das er nicht zu früh oder zu spät blitzt. Die Reinfolge ist -->Rot|Rot-Gelb|Grün. Du bist bei Rot-Gelb losgefahren und weil da noch Rot mit angezeigt wird, heißt das für dich stehen bleiben.
Strafmaß:
Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren: 200 € und 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. https://www.bussgeldrechner.org/rote-ampel.html
Was muss ich für strafe rechnen
Steht doch da
An der Ampel:
Gelbes Licht, bedeutet in allen Fällen - "halt".
Punkt.
Du früher so beim Schulsport:
"Auf die Plätze .... Feeer"- * rennt los und beschwert sich hinterher *
Wann darf man fahren? Hmm? Was hat Dein Fahrlehrer Dir beigebracht? Alles schon vergessen?
Ich habe einen anwalt wo ich jahresgebühren bezahle