Bahnübergang überfahren

8 Antworten

Kameras sind tatsächlich an vielen Bahnübergängen angebracht, aber erstens so, dass das Autokennzeichen nicht erfasst wird, und zweitens nur, damit im Stellwerk gesehen werden kann, ob sich Hindernisse auf den Schienen befinden. Selbst wenn die Bilder aufgezeichnet werden sollten, könntest du also nur dann überführt werden, wenn der Stellwerker auf die Idee kommt, die Aufzeichnung der Polizei zu geben, und du zusätzlich einen Wagen mit extravagantem Äußeren hast.

ne ist nur ein alter mitsu colt

Nein, nur wenn du geblitzt wurdest oder die die Polizei direkt rausfischt.

Fühl dich ruhig noch eine Weile mies und lern draus. ;-)

nein, da kommt nix

gut, hab aber dazu gelernt. ich bleib jetzt schon 10 meter davor stehen

@polle1791

Bleib einfach an der Linie stehen, sonst kommt irgendwann so einer wie ich ( :-) ) und meckert, weil Du mit deinem Kofferraum noch halb auf der letzten Kreuzung stehst.

@Questor

naja. gut .. danke für die tipps... werde in der zukunft an der linie halten..

(PS: der heutige tag war sowieso voll komisch) :-)

Die Warneinrichtung als das Blink oder Dauerrot sollen ja verhindern, dass niemand in den Bahnübergang einfährt, wenn ein Zug naht. Der heute fast ausschließlich automatisch durch den fahrenden Zug ausgelöste Sicherungsbefehl erfolgt mindestens3 Minuten bevor der schnellste Zug den Bahnübergang erreicht. Sind die neueren gelb/rot Ampeln und Schranken vorhanden, müssen diese 90 Sekunden vor Eintreffen des Zuges geschlossen sein. Das läuft dann etwa so ab, 10 sek gelb, 20 sek rot dann beginnen die Schranken sich zu schließen. Erst wenn alle Sicherungselemente aktiviert wurden und Ihre Funktion betsätigen, wird der Bahnübergang für den Zug freigegeben. Das kann mittels spezieller Signale (bei Nebenstrecken) oder über ohnehin vorhandeneBlockabschnittsignale bei Hauptstrecken erfolgen. Bekommt der Lokführer das Freugabesignal nicht, muss der Seinen Zug anhalten können. Dazu braucht er mit eingerechneter Sicherheit knapp 1,5 Km. Das sind bei Tempo 100 wieder diese 90 Sekunden Vorlaufzeit. Du hast demnach noch etwas Zeit den Bahnübergang zu verlassen, wenn Du aus versehen noch bei schon bei Rot durchfährst. Schranken sind übrigens so angelegt, wenn es Halbschranken für beide Fahrrichtungen gibt, dass erst die einfahrende und dann die ausfahrende Seite schließt. Das ist die letzte Fluchtmöglichkeit für Dich. Wenn Du erwischt wirst, kann Dir sogar ein "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" vorgeworfen werden. Das ist als strafbare Handlung mit höheren Bußgeldern bewehrt, als nur ein rotlicht-verstoß auf Autostraßen. Bei Strecken, die von IC und ICE schneller als 160 km/h befahren werden, kann es keine (ebenerdigen) Bahnübergänge geben, da diese Züge bei über 160Km/h nicht nach Signalen, sondern einem elektronischen Informationssystem fahren. Das kann aber keine Bahnübergänge berücksichtigen. Einen Crash mit über 200 Km/h (bis 280km/h) hat verheerendste Folgen. Das dürfte seit dem immer noch schwersten Zugunglückin Deutschland in Eschede bekannt sein. Bei Tempo 280 braucht es über 2 km bis zum Zugstillstand. Also bitte niemals versuchen, bei rot und geschlossener Schranke den Bahnübergang zu überqueren. Leider ist es schon mal so, dass ein Bahnübergang bei hoher Zugnutzung mehr als 10 Minuten "Dicht" ist. Dann heist es halt Abwarten und Nerven bewahren.

Dann hast Du jetzt wohl doppelt Glück gehabt ...

  • Wenn Du nicht angehalten wurdest und es auch nicht geblitzt hat (sowas gibts an Bahnübergangen eher selten), wird wohl auch kein Bußgeldbescheid kommen (das wären dann nämlich 250,-EUR, Punkte und Fahrverbot!!)

  • Du wurdest nicht von einem Zug überfahren!! Auf Grund dieser Gefahr (für Dich und vor allem die anderen) ist diese Ordnungswidrigkeit nämlich so teuer.

250 Ocken? Wow...

@Trilobit

Schon hart.. aber find ich eigendlich in Ordnung, man gefährdet ja auch anderer damit (Zug)

BINICH MIR BEWUSST. war auch nicht richtig einfach so rüberzufahren