Bei Kaufanfrage an Stadt Rechnung?
Wir haben letztes Jahr im Sommer überlegt ein Grundstück mit Bungalow zu kaufen. Allerdings wollten wir eine Nutzungsänderung beantragen, um dort bauen zu dürfen. Dazu wollten wir eine benachbarte Teilfläche der Stadt dazu kaufen. Daher stellten wir im Juni 2017 die Kaufanfrage. Im August stellte sich heraus, dass wir das Grundstück mit Bungalow aus persönlichen Gründen nicht kaufen. Nach über einem Jahr bekamen wir nun die Info der Stadt, zu welchem Preis wir das Grundstück kaufen können. Natürlich sagten wir die Kaufanfrage ab. Nun sollten wir aufgrund der entstandenen Kosten nochmals schriftlich dazu Stellung nehmen. Meine Frage: Was soll man schreiben, um die Kosten nicht tragen zu müssen?
4 Antworten
Die Faktenlage ist sehr dünn und missverständlich. Wie darf ich mir die "Kaufanfrage" vorstellen? Was wollte die Stadt denn prüfen? Was heißt "zugesichert"? Für welche Leistungen sind Kosten entstanden?
Behörden stellen im Allgemeinen keine Rechnungen sondern erheben Gebühren für öffentlich-rechtliche Leistungen nach einer verbindlichen Gebührenordnung. Und auf dem Gebührenbescheid ist meistens auch eine Rechtsbehelfsbelehrung abgedruckt. Wenn Du mit den Gebühren nicht einverstanden bist, kannst Du Widerpruch einlegen oder Klage erheben. Die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme stellt schon ein Entgegenkommen der Behörde dar.
Es geht jetzt darum, die der Stadt zustehende Bearbeitungsgebühr vielleicht noch abzubiegen. Die lange schriftliche Beantwortung, entgegen der mündlichen Zusage, kann hier mit Sicherheit ein Argument sein, wenn es denn so stimmt.
Was natürlich mega schlecht kommt, dass ihr euren Antrag im August 2017 nicht zurück gezogen habt. Erst Recht, wenn evtl der selbe Sachbearbeiter zwischenzeitlich über den Bungalow die Ausübung des Vorkaufsrechtes geprüft hat.
Wenn du Glück hast, will der Sachbearbeiter nur etwas schriftliches in den Akten, damit er die Bearbeitungsgebühr intern niederschlagen kann.
Falsche Fakten, wäre hier ein schlechter Ratgeber. Als Sachbearbeiter bei der Gemeinde kann ich sehr viele Dinge prüfen, wenn ich etwas über jemand herausfinden möchte.
Wenn ihr dort Kosten verursacht habt, müsst ihr die auch bezahlen.
Frag bei der Stadt nach.
das ihr aufgrund geänderter Lebensumstände nun euch das Grundstück nicht mehr leisten könnt?
Einen finanzielle Begründung wird eher akzeptiert als ein "habs mir anders überlegt".
Oder man musste wegen beruflichen Gründen umziehen und das Grundstück ist daher nicht mehr interessant.
Es wurde uns auch nicht die komplette Fläche, wie angefragt, zugesichert. Außerdem war ein Grund für den Nichtkauf, dass die Stadt wohl ein halbes Jahr (hat ja dann 1 Jahr gedauert) für die Prüfung benötigt, anstatt wie telefonisch zugesichert nur 4 Wochen. Daher haben wir natürlich auch das Grundstück mit Bungalow nicht genommen, da uns alles zu lange gedauert hatte und wir unsicher waren. Mal abgesehen davon, war der Kaufpreis sehr hoch.
Warum bekommt man dann nicht gleich eine Rechnung dazu?