Bauarbeiten öffentlicher Gehweg und Kosten?

3 Antworten

Wer die Arbeiten nun in Auftrag gegeben hat, lässt sich schwer beurteilen. Ist es tatsächlich nur der Gehweg, ist die Stadt ziemlich wahrscheinlich. Evtl auch ein Versorgungsunternehmen und die Stadt hat sich mit der Erneuerung des Gehweg nur „dran gehängt.“ Ansonsten der Baulastträger nach dem gültigen Straßengesetz. Auskunft kann dir nur der Eigentümer der Straße bzw. des Gehweges geben.

Ist dein Eigentum nicht betroffen, mußt du auch nicht persönlich schriftlich informiert werden. Diese Arbeiten werden in der Regel ortsüblich bekannt gemacht. Stadtanzeiger, Wochenblatt, schwarzes Brett im Rathaus..  o.ä.. Hier wirst du auch darauf hingewiesen, dass mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Ob dir durch die Bauarbeiten und dem nicht Erreichen deines Parkplatzes ein Vermögensnachteil entstanden ist, oder ob es sich hier um eine zu duldende Beeinträchtigung handelt, muss separat geprüft werden. 

Lärm musst du nachweisen, dass er über den zulässigen Grenzwerten liegt. 

Anliegerbeiträge werden dir erst mit Fertigstellung der Maßnahme mitgeteilt, ansonsten kannst du nur in deiner Stadtverwaltung,  die im Moment gültigen Satzungen einsehen, Die Anforderung eines Beitrages bzw. ein Widerspruch dagegen, würde auch nicht die Zulässigkeit bzw. den Zeitpunkt der Ausführung hemmen. 

Die Kommune (egal, ob Gemeinde, Kleinstadt, Großstadt) erschließt ein Neubaugebiet. Die Kommune teilt den Grundstückseigentümern mit, dass Erschließungskosten (Kanal, Strom, Trinkwasser, Straße, Bürgersteig etc) auf sie zu kommen. Die Arbeiten werden nach und nach gemacht. Straße und Bürgersteig werden zunächst vielleicht nur provisorisch gemacht, weil niemand weiß, ob noch einmal aufgerissen werden muss. Nach 30-40 Jahren wird nun alles fertig gestellt. Ihr erhaltet nun den Bescheid über Erschließungskosten. Die Kommune hat damit kein Problem!

Dokumentiere die Ansichten täglich mit Kamera als Beweismaterial. Schließt euch als betroffene Anwohner in einer Bürgerinitiative zusammen!

In vielen Städten (bei euch 500.000 Einwohner) existieren Vorstadtvereine, die sich um die Interessen der Stadtteilbewohner kümmern. Eine solche Behördenwillkür wird dort gerne aufgenommen als Thema.

Wenn unangekündigt ein Fahrzeug nicht mehr vom eigenen Grundstück herausfahren kann, kommen Ansprüche auf Schadenersatz in Frage. (Quittungen von Taxi aufbewahren!)

Leserbriefe an örtliche Zeitungen können ebenso helfen.

Wer die Bauarbeiten angeordnet hat (welche Person in welcher Dienststelle genau) läßt sich leicht bei einem Besuch im Rathaus feststellen.

Dann erstmal Dienstaufsichtsbeschwerde: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

Boa sorte!