Wann greift das Gewohnheitsrecht?

3 Antworten

Gibt es Pläne, die offiziell sind, in denen die Hütte eingezeichnet ist?

Dann hat die Stadt wenig Möglichkeiten zu verlangen, dass die Hütte weg muss.

Ansonsten würde ich mich erkundigen, ob es einen Bebauungsplan gibt und was darin steht. Dies ist ausschlaggebend für die Möglichkeiten, die die Stadt hat; gibt es keinen so kann sie nicht verlangen, dass Du die Platten entfernst, gibt es einen, so muß sie darauf verweisen.

Hallo,

hier ist zunächst zu klären, auf welche Grundlagen sich die Gemeinde beruft.

Wer ist Eigentümer des Grundstücks ?

Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt bei ihrem Anliegen ?