bei illegalen downloads erwischt werden

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Ein Download ist nicht illegal (solange es sich dabei nicht um z.B. Kinderpornographie, Hetz-Broschüren oder ähnliches handelt, das gegen Gesetze verstößt). Nur das "zur Verfügung stellen" ist illegal. Hierbei kommt es dann darauf an: Ist es eine Urheberrechtsverletzung (z.B. Musik, Filme...), bekommt man einen Brief der Anwälte die den Rechteinhaber vertreten. Diese fordern dann Beträge meist zwischen 350 und 1000 Euro je Verstoß. Diese Strafen kann man oft umgehen, da es sich meist um Massen-Abmahnungen handelt, die selber wiederum verboten sind. Wenn es sich aber um Pornographie handelt, bekommst Du einen Brief von der Staatsanwaltschaft und kannst ernsthafte Probleme bekommen. Denn Du würdest in Kauf nehmen, dass auch Kinder und Jugendliche hierauf Zugriff haben was eine Straftat darstellt. Da Du unter 14 bist, bekommen in jedem Fall Deine Eltern den Ärger ersteinmal ab. Also: lass es lieber. ;)

nailik123 
Fragesteller
 29.07.2013, 09:34

super !!! morgen bekommst du den Stern ... Vielen Dank

LG / nailik123

ceevee  29.07.2013, 09:36

Diese Strafen kann man oft umgehen, da es sich meist um Massen-Abmahnungen handelt, die selber wiederum verboten sind.

Wenn man tatsächlich ein Spiel runtergeladen (und weiterverteilt) hat, dann ist es auch sehr wahrscheinlich, dass die Anwaltskanzlei einen Nachweis dafür hat. Dann einfach sagen: "Massenabmahnung und ich war's nicht!" ist nicht so 'ne gute Idee.

Wenn es sich aber um Pornographie handelt, bekommst Du einen Brief von der Staatsanwaltschaft und kannst ernsthafte Probleme bekommen. Denn Du würdest in Kauf nehmen, dass auch Kinder und Jugendliche hierauf Zugriff haben was eine Straftat darstellt.

Quelle? Die Aussage halte ich für Blödsinn, dann müsste es für indizierte Filme etwa eine ähnliche Regelung geben.

Kaylen  29.07.2013, 09:40
@ceevee

Stimme zu, nur weil die Anwaldskanzlei selbst etwas macht, was nicht legal ist wird davon deine Straftat nicht ungeschehen.

simonpeters79  12.08.2013, 16:54
@Kaylen

Ich habe mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meinte damit, dass Massenabmahnungen (was von vielen Kanzleien betrieben wird) ja auch illegal sind und diese Kanzleien aus Mangel an Erfolgschancen sehr wahrscheinlich es auf keine Klage ankommen lassen. Die Illegalität des Verbreitens ist damit natürlich weiterhin vorhanden. Ausserdem gehe ich ganz stark davon aus, dass eine Kanzlei hier auch mit Erfolgsquoten rechnet... a la 10.000 Abmahnungen verschicken... 10 % zahlen sofort. Die anderen noch einmal mit Nachdruck anschreiben... Weitere 10% zahlen... Dritte Abmahnung mit konkreter Klagedrohung: Es zahlen weitere 10-20%... Wer dann noch nicht gezahlt hat, wird es wohl auch nicht tun und sehr selten weiter verfolgt. Denn die Kanzlei hat ja gar keine Möglichkeit Tausende Klagen zu schreiben, da sie sich sonst ja selber als Massenabmahnungs-Versender zu erkennen gibt.

simonpeters79  12.08.2013, 17:20
@ceevee

Natürlich hat die Kanzlei einen Nachweis. Aber den hat sie auch in tausenden anderen Fällen. Somit kann nur ein geringer Teil überhaupt verklagt werden. Zudem kann bei einer Urheberrechtsverletzung NUR der tatsächliche Täter belangt werden. Nicht automatisch der Anschlussinhaber. Das heißt bei einem Anschluss, der von mehreren Personen benutzt wird, hat die Kanzlei de facto gar keine Möglichkeit nachzuweisen wer die Rechtsverletzung begangen hat. Ein einfaches "Weise mir nach, dass ich und nicht der andere die Urheberrechtsverletzung begangen hat" reicht aus um die Kanzlei in die Beweispflicht zu bringen. Das dieser Beweis tatsächlich (mit legalen Mitteln) geführt werden kann, scheint mir ausgeschlossen.

...

Quelle: §184 (1) StGB, sowie mehrere Erfahrungsträger in meinem Bekanntenkreis. Es geht hier ja auch nicht mehr um das Urheberrecht, sondern um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Daher auch der Brief von der Staatsanwaltschaft (mit nahezu Null Möglichkeiten sich dagegen zu wehren, da hier die Klage kein KANN mehr ist, sondern ein MUSS). Das gilt natürlich nicht nur für Pornographie, sondern für alle Schriften mit kinder- oder jugendgefährdenden Inhalten.

Haglaz  29.07.2013, 11:52

Auch der Download kann eine Vervielfältigung im Sinne des § 106 UrhG darstellen (LG Braunschweig CR 2003, 801), insofern gibt es auch Probleme von strafrechtlicher Seite.

Grinzz  29.07.2013, 14:10
@Haglaz

Ein Download ist nicht illegal (...). Nur das "zur Verfügung stellen" ist illegal.

Das ist de facto falsch! Haglaz liegt hingegen goldrichtig. Das Herunterladen auf die Festplatte ist zweifelsfrei eine Vervielfältigung, da das Medium dauerhaft gespeichert werden soll und nutzbar ist. Eine Anbindung an das Internet oder ein Zugang zum Original ist nicht mehr erforderlich.

Das was simonpeters79 zudem noch anspricht ist die Verbreitung. Diese ist (ebenso unzweifelhaft wie die Vervielfältigung in diesem Fall) strafbar! Gerade die "Uploader" sind im Visir der Fahnder. Der "Downloader" hingegen wird zumeist nicht verfolgt - es sei denn er ist zugleich Uploader wie es in diversen Tauschbörsen oft der Fall ist.

Aber: Eine Garantie, dass man als Downloader nicht ins Netz der Ermittler gerät gibt es nicht!

Der TS braucht sich wegen der strafrechtlichen Konsequenzen aber (noch) keine Gedanken machen. Er ist noch nicht strafmündig.

Wie alt du bist und ob deine Eltern es wissen, ist egal. Haftbar ist der Anschlussinhaber (sicherlich deine Eltern). Wenn du erwischt wirst, gibt's eine Geldstrafe, die im hohen drei- bis vierstelligen Bereich liegt.

Downloaden ist nach aktuellem recht nicht strafbar. Strafbar ist das Uploaden wie es auch beim filesharing gemacht wird.

Illegal ist nämlich das Verbreiten, wenn du downloadest, verbreitest du es ja nicht sondern der Uploader.

Teuer wird die Zivilrechtliche strafe, je nach anzahl getauschter daten. Pro Lied kannst du mit 150-250€ rechnen.

nailik123 
Fragesteller
 29.07.2013, 09:46

Danke an alle für die antworten jetzt weis ich das ich das nicht mache ( hatte eig. vor mir NFSMW zu downloaden aber jrtzt mache ich es nicht . ( ich meine über 1000 euro für ein spiel ? ) ich kauf es mir lieber ...

Kaylen  29.07.2013, 09:50
@nailik123

Das kaufen des Spieles dient nicht dazu, das man keine illegalen Straftaten macht. Du kannst dir das spiel auch saugen ohne das du erwischt wirst. Das Kaufen des Spieles ist dafür das, das weitere Spiele produziert werden und die Reihe fortgesetzt wird.

Wenn keiner Spiele kauft, gibt es keine neuen Spiele eigentlich einfach einfaches und faires System.

Grinzz  29.07.2013, 14:16
@Kaylen

Das kaufen des Spieles dient nicht dazu, das man keine illegalen Straftaten macht. Du kannst dir das spiel auch saugen ohne das du erwischt wirst.

Na? Soll das etwa eine Anstiftung sein? ;-)

Downloaden ist nach aktuellem recht nicht strafbar.

Doch! Siehe § 106 UrhG:

"Wer (...) ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk (...) vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Allein der Download stellt schon eine Vervielfältigungshandlung dar. Zudem: Widersprichst du dir nicht selbst? Zuerst sagst du, dass es nicht strafbar ist, und dann, dass man es auch saugen kann ohne erwischt zu werden (was ja nur dann sinnvoll ist, wenn es strafbar ist!)... ;-)

Kaylen  29.07.2013, 15:27
@Grinzz

Nein natürlich nicht.

Wenn du nur für die Ware bezahlst, weil du ansonsten bestraft wirst, hast du irgend etwas nicht verstanden.


"Illegal ist nämlich das Verbreiten, wenn du downloadest, verbreitest du es ja nicht sondern der Uploader."

Es ist eine interpretationsfrage, sagen wir es so es wurde noch niemand wegen illegalem Downloaden verurteilt. Ob Downloaden vervielfältigen ist oder nicht, dafür fehlt noch ein passendes Gerichtsurteil.

"Zuerst sagst du, dass es nicht strafbar ist, und dann, dass man es auch saugen kann ohne erwischt zu werden"


Nein ich wiederspreche mir nicht. Ich kann auch einkaufen gehen ohne Erwischt zu werden. Man kann auch bei legal sachen erwischt werden.

Grinzz  31.07.2013, 07:45
@Kaylen

Es ist eine interpretationsfrage, sagen wir es so es wurde noch niemand wegen illegalem Downloaden verurteilt. Ob Downloaden vervielfältigen ist oder nicht, dafür fehlt noch ein passendes Gerichtsurteil.

Meistens bestimmt das Gesetz ob etwas illegal ist oder nicht. Und in diesem Fall gibt es meines Wissens keine zwei Meinungen: Ein dauerhafter Download ist eine Vervielfältigung i.S.d. UrhG. Problematischer (obwohl sich hier auch bereits eine herrschende meinung herauskristalisiert hat) ist die Frage ob Streaming eine Vervielfältigung ist - aber darum geht es hier grade nicht, denn hier soll eine Datei dauerhaft kopiert und damit vervielfältigt werden.

Die Tatsache, dass noch kein Urteil existiert (ist das überhaupt so?) liegt wohl nicht an der mangelnden Illegalität, sondern schlicht an der schweren Beweisbarkeit. Zweiteres ist aber noch kein Grund Ersteres auszuschließen.

Nein ich wiederspreche mir nicht. Ich kann auch einkaufen gehen ohne Erwischt zu werden. Man kann auch bei legal sachen erwischt werden.

Das ist zwar korrekt, aber nicht das was ich meinte ;-)

Kaylen  31.07.2013, 14:47
@Grinzz

Sorry aber du hast unser komplettes Rechtssystem nicht verstanden. Es geht bei unserem Rechtssystem nicht um die Gesetze sondern darum wie die Richter sie auslegen.

In den USA hingegen geht es tatsächlich darum was in den Gesetzen steht.

Grinzz  01.08.2013, 22:47
@Kaylen

Sorry aber du hast unser komplettes Rechtssystem nicht verstanden.

Das wäre schlecht... Ich kann dich aber beruhigen: Das ist nicht der Fall.

Es geht bei unserem Rechtssystem nicht um die Gesetze sondern darum wie die Richter sie auslegen.

Nein! Defacto ist es so, dass die Legislative entscheidet was verboten und unter Strafe gestellt wird. Die Legislative sind eben jene Volksvertreter im Bundestag (und Bundesrat) die mittels Gesetzen Vorgaben treffen.

Aufgabe der Judikative ist es hingegen, die abstrakten Gesetze auf den konkreten Einzelfall anzuwenden und über das Strafmaß zu entscheiden. Der Richter kann sich nicht einfach über ein Gesetz hinwegsetzen, nur weil er den Angeklagten so sehr mag - er kann ein Gesetz nicht "hinweg-auslegen", sodass es keine Anwendung mehr findet, vgl Art. 20 III GG.

Aus diesen Gründen entscheidet nicht der Richter was legal ist oder nicht, sondern das Gesetz.

Du hast aber nicht ganz unrecht mit deiner Aussage: Natürlich kommt es immer auf einen gewissen Ermessenspielraum des Gerichtes an. Diesen Spielraum gibt es aber bei den hier angesprochenen Vervielfältigungen m.E. eben nicht. Ich kenne zumindest keine Meinung aus Literatur oder Rechtsprechung, die einen Download nicht als Vervielfältigung ansieht - du etwa?

In den USA hingegen geht es tatsächlich darum was in den Gesetzen steht.

Wieder falsch! In den USA herrscht das sog. "case-law-System". Die USA verfügen über gar kein einheitliches, vollumfängliches Strafgesetzbuch, wie es in Deutschland der Fall ist. Dieses Fallrecht-System gibt es (begrenzt) auch in Deutschland. Nach dem Grundsatz aus § 1 StGB ("nulla poena sine lege") müssen Richter jedoch auch hier die geltenden Gesetze als Rechtsgrundlage nehmen und oftmals sehr kreativ entscheiden ;-)

Wir kommen aber vom Thema ab. Ich bleibe dabei: Ein Download ist eine Vervielfältigung - und damit strafbar nach § 106 UrhG.

Kaylen  02.08.2013, 18:01
@Grinzz

Leider ist dies doch so. Nur weil du deine Alte Meinung hier nochmal schreibst wird sie davon nicht richtiger.

Du gibst deinen Irrtum ja am ende sogar zu.

Wenn du dich fragst, wieso ich nicht mehr schreibe, dann weil ich das wichtige schon gesagt hast. In deinem text hier irrst du dich teilweise und teilweise unterstellst du mir sachen um dann zu sagen das die sachen die ich angeblich gesagt habe falsch sind.

Kollege das hier ist nicht RL hier kann jeder nachgucken was ich geschrieben habe und was nicht. Müll zu behaupten bringt also nichts.

Grinzz  03.08.2013, 08:40
@Kaylen

Nur weil du deine Alte Meinung hier nochmal schreibst wird sie davon nicht richtiger.

Du hast bisher noch nicht einmal etwas gesagt, was meine Meinung entkräften könnte. Nichts! Du feuerst zwar dagegen, aber dabei kam noch nichts brauchbares rum. Ein Beispiel:

Du: Downloaden ist legal.

Ich: Nein, das ist eine Vervielfältigung nach § 106 UrhG.

Du: Das ist Interpretationssache, ein das verbietendes Gerichtsurteil gibt es noch nicht.

Ich: Nicht Gerichtsurteile verbieten, sondern Gesetze.

Du: Du hast keine Ahnung!

Ich: Nein, es sind nicht Gerichte die verbieten, sondern Gesetze. Dabei haben Gerichts zwar einen interpretationsspielraum, aber nicht in diesem Kontext.

Du: Du liegst immer noch falsch!

Nun sag mir doch mal, was du gesagt hast, was meine Meinung tatsächlich entkräften könnte. Ich finde nämlich nichts. Du begründest dich selbst mit ständig neuen Dingen, die miteinander nichts zu tun haben. Ich versuche hingegen nur deine falschen Aussagen (wie "Downloaden ist nach aktuellem recht nicht strafbar" oder "Es geht bei unserem Rechtssystem nicht um die Gesetze sondern darum wie die Richter sie auslegen") zu korrigieren, damit hier niemand auf falsche Gedanken kommt. So etwas nennt man gefährliches Halbwissen - das ist schon vielen sehr teuer zu stehen gekommen ;-)

Du gibst deinen Irrtum ja am ende sogar zu.

Dann ließ noch einmal genau nach. Zum Ersten irre ich mich nicht. Ich kann also keinen Irrtum zugeben. Zum Zweiten gebe ich einen solchen nicht zu. Ich versuche lediglich deine Aussage zu verstehen und dir zu sagen was du da vermutlich falsch verstanden hast. Es gibt die Dinge die du ansprichst teilweise - aber nicht in dem Zusammenhang wie du sie ansprichst!

(...) teilweise unterstellst du mir sachen um dann zu sagen das die sachen die ich angeblich gesagt habe falsch sind.

Das war nicht meine Absicht - aber wo kommt das denn vor? Sollte ich dich falsch verstanden haben, tut es mir leid. Aber dann sag mir doch bitte was ich falsch verstanden habe.

Kollege das hier ist nicht RL hier kann jeder nachgucken was ich geschrieben habe und was nicht.

"Kollege", du hast du Recht!

Müll zu behaupten bringt also nichts.

Gut, dann lass es doch einfach ;-)

Kaylen  04.08.2013, 16:02
@Grinzz

Du: Downloaden ist legal.

Ich: Nein, das ist eine Vervielfältigung nach § 106 UrhG.

Du: Das ist Interpretationssache, ein das verbietendes Gerichtsurteil gibt es noch nicht.

Ich: Nicht Gerichtsurteile verbieten, sondern Gesetze.

Du: Du hast keine Ahnung!

Ich: Nein, es sind nicht Gerichte die verbieten, sondern Gesetze. Dabei haben Gerichts zwar einen interpretationsspielraum, aber nicht in diesem Kontext.

Du: Du liegst immer noch falsch!

Genau da ist dein Fehler den du nicht einsehen willst. Gesetze müssen interpretiert werden. Deswegen gibt es ja in deutschland berufung, das ist dafür da wenn man meint das man eine falsche strafe bekommen hat, die nicht dem entspricht was das Gesetz aussagt.

Laut deiner Theorie müsse man für das gleiche verbrechen überall die gleiche Strafe bekommen. Dies ist jedoch nicht so. Das Gericht in München kann ganz anders entscheiden als das Gericht in Berlin. Obwohl sie sich beide an die Gesetze halten.


" Ich kenne zumindest keine Meinung aus Literatur oder Rechtsprechung, die einen Download nicht als Vervielfältigung ansieht - du etwa?"

Ich kenne auch keine Rechtsspechung die Downloaden als vervielfältigung ansieht.


Nein! Defacto ist es so, dass die Legislative entscheidet was verboten und unter Strafe gestellt wird. Die Legislative sind eben jene Volksvertreter im Bundestag (und Bundesrat) die mittels Gesetzen Vorgaben treffen.

Aufgabe der Judikative ist es hingegen, die abstrakten Gesetze auf den konkreten Einzelfall anzuwenden und über das Strafmaß zu entscheiden. Der Richter kann sich nicht einfach über ein Gesetz hinwegsetzen, nur weil er den Angeklagten so sehr mag - er kann ein Gesetz nicht "hinweg-auslegen", sodass es keine Anwendung mehr findet, vgl Art. 20 III GG.

Ich habe nie etwas anderes gesagt.


". Zum Ersten irre ich mich nicht. Ich kann also keinen Irrtum zugeben."

Aber da du die möglichkeit ausschließt das du dich irrst weiß ich nicht was ich noch sagen soll. Ich rede hier gegen eine Wand.

Du hast nunmal unrecht in der realen welt ist es nunmal anders als du sagst.

Grinzz  05.08.2013, 00:56
@Kaylen

Gesetze müssen interpretiert werden.

Dem widerspreche ich nicht. Ich sage nur, dass nicht Gerichtsurteile entscheiden was illegal ist, sondern das Gesetz! Deinen Kommentar verstehe ich so, dass du mir sagen willst, dass nicht das Gesetz, sondern ein Gericht entschiedet ob etwas illegal ist oder nicht. Und das ist nunmal falsch!

Ich habe mir deinen Kommentar nochmal durchgelesen. Ich verstehe ihn immer noch so. Durch deinen neuen Kommentar merke ich aber, dass du wohl nicht das gemeint hast, was ich verstehe. Jetzt sagst du, dass Gesetze interpretiert werden müssen. Demnach bestimmt auch bei dir das Gesetz was illegal ist, und das Gericht füllt die abstrakte Hülle des Gesetzes mit Leben (nämlich dem konkreten Einzelfall). Nur darum ging es mir ;-)

Laut deiner Theorie müsse man für das gleiche verbrechen überall die gleiche Strafe bekommen. Dies ist jedoch nicht so.

Richtig, das ist nicht so. Aber das liegt nicht daran, dass die Urteile die Illegalität bestimmen würden, sondern, dass unser StGB einen Strafrahmen vorgibt. Der Richter hat die passende Strafe für den konkreten Einzelfall zu finden. Die Frage der Angemessenheit der Strafe hat aber nichts mehr mit der Illegalität der Tat (-handlung) zu tun!

Ich kenne auch keine Rechtsspechung die Downloaden als vervielfältigung ansieht.

Ich denke, dass es dafür gar keiner Rechtsprechung bedarf. Gemäß § 16 II UrhG ist eine Vervielfältigung "(...) die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- oder Tonfolgen (...)". Genau das geschieht beim Download. Es ist also qua Gesetz schon definiert, dass beim Download eine Vervielfältigung vorliegt. Einer entsprechenden (obergerichtlichen) Rechtsprechung bedarf es nicht. Hier gibt es m.W. keine zwei Meinungen (vgl. u.A. http://www.pnw.de/news/news16.html . Laut Dr. Lober ist auch das bloße Abrufen (Streaming) schon eine Vervielfältigung, siehe t-online.de/digital/id_13387934/urheberrecht-was-erlaubt-ist-was-nicht-welche-strafen-drohen.html)

Ich habe nie etwas anderes gesagt.

Nun, ich habe deinen Satz "Es geht bei unserem Rechtssystem nicht um die Gesetze sondern darum wie die Richter sie auslegen." so verstanden, als würdest du genau das sagen wollen. Und ich lese ihn auch immer noch so. Für mich misst du hier den Urteilen mehr Bedeutung zu als den ihnen zugrunde liegenden Gesetzen - so als ob eben nicht das Gesetz die Illegalität bestimmt, sondern das Urteil. Und das würde nunmal im Widerspruch zu Art. 20 III GG stehen. Oder siehst du das anders?

(...) da du die möglichkeit ausschließt das du dich irrst (...)

Du hast mir ja bis dahin auch noch nicht einen Grund für deine waghalsigen Thesen genannt. Ein Irrtum meinerseits war für mich also auch nicht ersichtlich. Nun glaube ich zu sehen, dass du nicht das meintest, was du geschrieben hast. Dann will ich mich revidieren: Ich habe mich geirrt! Ich konnte nicht ahnen, dass du mit "Es geht bei unserem Rechtssystem nicht um die Gesetze" eigentlich meinst, dass es doch um die Gesetze geht. Ich wusste auch nicht, dass du mit "Downloaden ist nach aktuellem recht nicht strafbar" eigentlich meinst, dass es sehr wohl strafbar ist.

Ja, insoweit habe ich mich geirrt...

Du hast nunmal unrecht in der realen welt ist es nunmal anders als du sagst.

Sagt der, der auch von "Zivilrechtliche(n) strafe(n)" ausgeht und davon, dass es "In den USA hingegen (...) tatsächlich darum (geht) was in den Gesetzen steht". Derjenige, der trotz §§ 16 II, 53, 106 UrhG bei einem Download nicht von einer Vervielfältigung sprechen möchte und daher kundtut, dass Downloaden per se nicht strafbar sei.

Du magst dich mit einigen Bereichen gut auskennen. Vermutlich sogar besser als ich. Laut deinem eigenen Profil sind deine Stärken vorallem Alkohol und PCs. Aber auch wohl Schule und Internet. Aber Recht und Jura gehören definitiv (noch?) nicht dazu. Darum werde ich abschließend sagen wie es tatsächlich ist:

  1. Ein Download stellt eine Vervielfältigung i.S.d. § 106 UrhG dar. Darüber gibt es keine zwei Meinungen.

  2. Aus diesem Grund kann ein Download auch strafbar sein, wenn eine Privatkopie nach § 53 UrhG nicht vorliegt; etwa, weil eine offensichtlich rechtswidirge Vorlage benutzt wurde.

  3. Es ist das Gesetz was bestimmt ob etwas illegal ist oder nicht - nicht das Gericht durch Urteil. Gerichte füllen die gesetzliche Hülle nur mit den Einzelheiten des konkreten Falles (bekanntes Beispiel: Stromdiebstahlfall).

Punkt.

Kaylen  05.08.2013, 19:56
@Grinzz

Sry das les ich mir nicht durch. Das ist mir zuviel text darauf hab ich kein bock.

Und bei Musik eines bei Hits die in den Charts waren 400€ + Kosten der Kanzlei um die Adresse rauszufinden und die Anzeige auszustellen. Es haftet immer der Bestzer des Internetzugangs also ist es egal ob du Minderjährig bist zahlen müssen deine Eltern

Zu ersetzen sind der entstandene Lizenzschaden und das Anwaltshonorar zur Geltendmachung eben dieser.

Es wird an den Anschlussinhaber ein Schreiben ergehen auf dem das Wort Abmahnung steht, es wird eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt und evtl. auch ein Landgerichtsbeschluss der deinen Provider zwingt deine Daten herauszugeben.

Jede Abmahnkanzlei arbeitet mit unterschiedlichem Druck. Einige lassen bei 1-2 Anwaltsbriefen die Sache auf sich beruhen, andere versuchen eine einstweilige Verfügung zu erwirken, wenn die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird.

Auch die geforderten Summen sind nicht überall gleich, es kommt darauf an was heruntergeladen wurde und ob dies z.B. durch Bit-Torrent wieder geteilt wurde.

Und die Gerichte entscheiden teilweise uneinheitlich wenn es darum geht wie sehr ein Anschlussinhaber haftet für das was seine Kinder machen, wie weit seine Pflichten zur Belehrung und Kontrolle gehen.

Hier vielleicht etwas Fach- und weniger Halbwissen. Der folgende Link führt zur Youtube Seite einer Kanzlei die auf diese Fragen spezialisiert ist:

www.wbs-law.tv


Anmerken will ich noch, dass auch das Downloaden aus einer nicht legalen Quelle gegen das Urheberrecht verstößt, nicht nur das Filesharing.