Bei Huk Coburg vierteljährlich kfz Versicherung zahlen? Welche Monate?

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Wann du zahlen musst, liegt an der "Hauptfälligkeit". Das ist fast immer der 1. Januar. Dann zahlst du jeweils am Quartalsanfang

Hey,

das hängt letztendlich davon ab wann du den Vertrag geschlossen hast und wie der Zahlungsrhytmus von der HUK gesetzt wurde. Wenn der Veertrag am 01.08. gemacht wurde kann die Zahlungsperiode auch sein: 08,11,02,05. 

Bei der HUK ist aber in vielen Fällen die Hauptfälligkeit der 01.01. und dementsprechend ist die Zahlperiode 01,04,07,10.

Wenn der Veertrag am 01.08. gemacht wurde kann die Zahlungsperiode auch sein: 08,11,02,05. 

Wenn ein HUKler das bei einem Kfz-Vertrag SO machen sollte, gehört er mit der Dachlatte durch´s Dorf getrieben!

Im Ernst: der frühestmögliche Termin für eine Besserstufung der SFR ist der 01.01. Jedes Verlegen der Fälligkeit auf einen späteren Termin kostet den Versicherungsnehmer Geld...

Wenn der Vertrag am 01.08. gemacht wurde kann die Zahlungsperiode auch sein: 08,11,02,05. 

Solche Versicherer sollte man auf jeden Fall meiden.

Dient nur dazu den Kunden abzuzocken!

Wir ziehen bei unterjährigen Hauptfälligkeiten die SF-Stufung vom nächsten Jahr schon vor...dadurch bezahlt der Kunde bei uns den schadenfreien Beitrag mit der besseren SF vom nächsten Jahr!😉

Unterjährige Hauptfälligkeiten habe ich auch schon bei der AXA und anderen Gesellschaften gesehen. Also Abzocke?

@MaikHoppe

Ob das nun gleich eine Abzocke ist, will ich nicht pauschal beurteilen.

Fakt ist aber doch folgendes Szenario: Wenn ein Kunde z.B. zum 01.06. aufgrund eines Fahrzeugwechsels zu einer anderen Versicherung geht und man ihm die HF auf besagten 01.06. legt, dann würde der Kunde eben nicht zum 01.01. des Folgejahres in die nächsthöhere SF-Klasse gestuft, sondern er bliebe noch 5 Monate lang in seiner "alten" Sf-Klasse - inklusive ggf. schlechterem SF-Satz.

Und egal, wie man das nun benennen möchte (Abzocke? Schludrigkeit? mangelnde Fachkenntnis?), der Kunde erleidet in diesem Fall definitiv einen finanziellen Nachteil.

Zum Glück sind viele Vertragssachbearbeiter in der Praxis so fit, dass sie derartige Nachteile für den Kunden durch eine geänderte Policierung wettmachen... 

Aus meiner Erfahrung ist das aber ein eindeutiges Problem des Beraters. Ich würde jetzt nicht drauf schwören, aber wenn ich bei uns Versichererwechsel wegen Fahrzeugwechsel anbiete kann ich den Ablauf des Vertrages manuell steuer n. Also auch auf den 1.1. Aber wie gesagt, nagel mich nicht drauf fest.

Meistens ist es üblich, dass die erste Rate bis zum Ende des jeweiligen Quartals berechnet wird und in der Folge dann immer zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines Jahres!

Die Fälligkeiten müßten aber auch aus Deinem Vertrag hervorgehen! Falls nicht, einfach noch einmal telefonisch bei der Versicherung nachfragen!

Falls der Ablauf der 31.12. ist, dann ist jeweils zum Quartalsbeginn die viertelj. Beitragsrate im Voraus fällig, also am 1.1. / 1.4. / 1.7. / 1.10. usw.

Gruß siola55

.... bei PKW immer das Quartal, bei anderen darf abgewichen werden ab Tag der Zulassung alle drei Monate, was aber nicht zu empfehlen ist.