Bei hausdurchsuchung ist mein Cannabis Equipment beschlagnahmt worden, unter anderem ein vaporizer sublimator für 1000€?

6 Antworten

Das Equipment ist an sich Legal, da muss ich zustimmen.

ABER: Du hast damit etwas Illegales angestellt und es ist ein Beweismittel geworden, dieser wird solange einbehalten wie das Verfahren läuft. Und solltest du Schuldig gesprochen werden, dann wird das Beweismittel einbehalten.

Bitterkraut  02.03.2018, 12:14

Der Konsum ist nicht illegal.

Spambot  02.03.2018, 12:26
@Bitterkraut

Der Konsum an sich nicht, aber der Besitz ist Strafbar.

Bitterkraut  02.03.2018, 12:47
@Spambot

Ja, de Vaporiser dient aber dem Konsum, nicht dem strafbaren Besitz.

Spambot  02.03.2018, 12:52
@Bitterkraut

Aber um zu Konsumieren, muss man erstmal Drogen besitzen. Und da bei ihm Drogen gefunden worden sind, war er zu dem Zeitpunkt im Besitz von Drogen. Und da bei einer Straftat alle Beweismittel eingesackt werden, hat er halt Pech.

Wird ja das Ermittlungsverfahren zeigen was er damit gemacht hat.

Für 1000 Euro? Ist das Ding aus Gold?

Der teuereste Vaporizer, und das ist schon eine überteuerte Luxusausführung, den ich grad eben im Netz gefunden hab, kostet, knapp die Hälfte.

Deine Chance, das Ding zurückzubekommen, liegt bei wenigen Prozent, nach meiner Einschätzung.

Andere haben ähnliche Probleme, z. B. wenn sich die Polizei für ein Heroin-Experiment, ein Falschgeld-Experiment, ein Waffenhandel-Experiment usw. interessiert.

Hätte die Polizei kein cannabis bei dir gefunden, sondern nur die Utensilien zum Konsum, dann könntest du es zurück bekommen. Aber in deinem Fall gelten die Utensilien als Beweismittel und du bekommst sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wieder. Du kannst froh sein, dass du dein Handy behalten durftest, denn das wird in der Regel auch bestraft und ist bei manchen Leuten mehrere hundert € wert.

Das Equipment ist ja alles vollkommen legal

https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.

Bitterkraut  02.03.2018, 12:01

Da der Konsum aber nicht strafbar ist, kann man nicht per se sagen, dass es sich um ein Tatmittel handelt.

GanMar  02.03.2018, 12:08
@Bitterkraut

Nun, es hängt tatsächlich davon ab, ob eine strafbare Handlung begangen bzw. geplant wurde oder eben nicht. Dazu kann ich aber mangels weiterer Informationen natürlich auch nichts sagen. Aber ich denke, der Fragesteller wird da schon eine recht gute Vorstellung haben, was man ihm vorgeworfen hat oder nachwiesen könnte und meinen Link dementsprechend einschätzen.

27972814  02.03.2018, 12:11
@Bitterkraut

"Etwas marjuana ist auch gefunden worden." und schon haben wir die Tat.

Bitterkraut  02.03.2018, 12:13
@GanMar

Auch, wenn hm Besitz nachgewiesen wird, steht ja eh in der Frage, ist der Konsum dennoch nicht strafbar. Der Vaporizer dient aber dem Konsum, nicht dem Besitz. Verzwickt. Vielleicht würde ein Richter argumentieren, dass die Einziehung der Vorbeugung weiterer strafbarer Handlungen dient. Keine Ahnung, wie das juristisch genau aussieht. Aber ein konkretes Tatmittel ist der Vaporizer nicht.

Bitterkraut  02.03.2018, 12:15
@27972814

Ja, aber dennoch ist der Vaporizer kein Tatmittel. Damit besitzt man ja nicht, damit konsumiert man. Und der Konsum ist nicht strafbar.

Drizzt1977  02.03.2018, 13:23
@Bitterkraut

Und was konsumiert wird, hat man vorher besessen. Erzähls dem Richter, dass angeblich der Unbekannte ins Zimmer kam und das Zeug in das Gerät gekippt hat. Also abwarten, was der Richter entscheidet.

lost2000  02.03.2018, 14:39
@Drizzt1977

Das Ding ist nur, dass es ja egal ist, was der Richter glaubt. Es geht darum, was er beweisen kann.

GanMar  02.03.2018, 14:42
@Bitterkraut
Damit besitzt man ja nicht, damit konsumiert man.

Damit könnte man auch Dritte konsumieren lassen...