Bei einer Hausdurchsuchung Bong Mühle und mische beschlagnahmt was tun?

4 Antworten

Die Sache mit der "Eigenbedarfsmenge" wird oft falsch aufgefasst, denn im Rahmen des "Eigenbedarfs" zu bleiben ist kein Garant für eine Einstellung des Verfahrens.

Gerade bei jungen Leuten setzt sich mehr und mehr die falsche Auffassung durch, daß es sich bei einer Menge im Rahmen des Eigenbedarfs um eine "LEGALE" bzw. straffreie Menge handelt, und das stimmt halt nicht. Es ist keine legale Menge, sondern lediglich ein rechtlicher Richtwert der nix anderes aussagt als: "Jemand der über eine Menge im Rahmen des Eigenbedarfs verfügt, wird nicht automatisch der Verteilung bezichtigt".

Ob das Verfahren eingestellt wird, hängt von vielen Faktoren ab (ob du schonmal diesbezüglich aufgefallen bist, wie kooperativ du dich verhältst,...). Blöd kann es nur laufen wenn man sich mal wieder einbildet "ein Exempel statuieren zu müssen" um klarzustellen, daß es keine "legale Menge" gibt.

Ich würde jetzt einfach mal abwarten.

Was den Rückerhalt von Bong & Co betrifft stehen die Chancen wohl eher schlecht.

Auf Grund der Anhaftungen wirst du die Sachen wahrscheinlich nicht wiederbekommen. Sieht auch besser aus, wenn du sie nicht zurückforderst. Musste mal meine Bong vor den Augen der Polizei zerstören.

Du musst zur Polizei, weil du gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hast und eine Anhörung stattfindet. Auch wenn es nur eine geringe Menge war und das Verfahren soweit kein Wiederholungstäter eingestellt wird.

Du musst zur Polizei, weil sie dich vernehmen wollen.
Und ob du deine Sachen wieder bekommst entscheidet das Gericht. Übrigens auch, ob das Verfahren tatsächlich eingestellt wird!

Das ist überhaupt nicht Sicher das dies eingestellt wird.

Es besteht die möglichkeit,mehr nicht.

Dein Sachen kannst Du neu Kaufen.