Bei Hartz/4 mit Minijob nun 100 oder 160 Euro Hinzuverdienst?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei ALG - 1 ohne eine ALG - 2 Aufstockung sind es 165 € ohne Anrechnung auf die Leistungen !

ALG - 2 oder auch Hartz - lV hat einen Grundfreibetrag von 100 € vom Bruttoeinkommen.

Vom übersteigenden 100 € Grundfreibetrag sind es bis 1000 € Brutto,noch mal 20 % Freibetrag und von 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto,noch einmal 10 % Freibetrag.

Diese werden dann vom Nettoeinkommen abgezogen,das ergibt dann das anrechenbare Einkommen.

Die Grenze von 1000 € - 1500 € Brutto gilt,wenn man min.1 minderjähriges Kind im Haushalt betreut und verpflegt,also Alleinerziehend,verheiratet oder Lebenspartnerschaft.

Ok gut, das ich das also richtig verstehe.

Bei ALG2, ohne Kind, nicht verheiratet und alleinlebend, sind es praktisch von den 400€ dann 100€, richtig?

@Huschdeguzel85

NICHT GANZ !

Das mit dem Kind kommt erst ins Spiel,wenn es um die letzte Freibetragsgrenze geht,die geht dann nicht wie zum Beispiel bei Single von 1000 € - 1200 € Brutto und davon 10 % ohne Anrechnung,sondern von 1000 € - 1500 € Brutto und davon 10 % ohne Anrechnung.

Für alle die Erwerbseinkommen erzielen,gilt zunächst die 100 € Grundfreibetrag und was über diesen 100 € - 1000 € Brutto liegt,noch einmal 20 % Freibetrag.

Das würden bei 1000 € Brutto erst einmal 100 € Grundfreibetrag sein und von den übersteigenden 900 €,noch einmal 20 %,also noch mal 180 €.

Würde dann insgesamt 280 € Freibetrag machen,die vom Nettoeinkommen abgezogen würden.

Bei 400 € also 160 € Freibetrag und bei 450 € sind es dann 170 € Freibetrag.

@isomatte

Danke Dir, jetzt bin ich etwas schlauer. :-)

Nimm die 160,- €^^ Und versuch noch ein paar Euro dazu zu verdienen.

ABER VORSICHT: Wenn dein Verdienst zu hoch wird, könnte es sein, dass Du auf keine weitere Unterstützung nach dem SGB2 angewiesen bist und Du damit selbst für deinen Lebensunterhalt verantwortlich bist.

Bei ALG II liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 100 €. Das heisst du darfst anrechnungsfrei 100 € hinzuverdienen. Alles was darüber hinaus geht, wird auf die Grundsicherung angerechnet. Allerdings ist die Berechnung des Hinzuverdienstes fehlerhaft, da Werbungskosten meist unberücksichtigt bleiben.