Bei gerichtsverhandlung/forderung ins ausland reisen?!
Stimmt es das du nicht ins ausland (aus der eu) reisen kannst wenn gegen dich eine klage eingereicht wir oder eine geldeinforderung eines zb versandhauses besteht? Mir wäre das jetzt neu,wisst ihr da vll mehr? Danke!
5 Antworten
also rechtlich gesehen musst du beweisen können, dass du den Urlaub vor dem Wissen das du eine Anklage bekommst, gebucht hast. Dann kannst du auf Verschiebung stzen. das ist dein recht. Hast ja keine Straftat getan wie Z.B Einbruch.
Gott nein ! :D wir wollen nur einen mädlsurlaub und meine beste freundin hat da eben eine kleinigkeit die vor gericht moch diskutiert wird wegen einem versandhaus.....dankeschön!
Also in den Urlaub fahren kannst du jederzeit. Zum Problem wirds dann, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst und dich sonstwo niederlässt. Erstmal passiert dann : Gar nichts. Das Problem gibts dann bei einer wiedereinreise nach Deutschland. Vermutlich erwartet dich da eine Aufenthaltsermittlung bzw. schon ein abgeschlossenes Verfahren wegen vorsätzlichen Betrugs in Abwesendheit.
Wenn das so ist, bekommst du darueber Bescheid, eventuell nimmt man dir auch den Pass ab. In deinem Fall glaube ich das allerdings nicht. LG babs
Solange du nicht auf Kaution bis zur Verhandlung auf freiem Fuß bist, denke ich nicht. Außerdem ist eine Versandhausforderung ja eine Bagatellangelegenheit.
Solange kein Haftbefehl oder Ausreiseverbot besteht, kannst du hingehen wo du willst.