Vorraussetzung für Kindergeld im Eu-Ausland?
Hallo zusammen,
uns würde interessieren, ob man im Eu Ausland Kindergeld bekommt, wenn man durch die Einnahmen der Vermietung des Eigenheims in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist? Es besteht aber keine Sozialversicherung in DE. Ich habe aber gelesen das man zb alle Einkünfte im Ausland auch in DE versteuern kann und somit sogar uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Stimmt das? Nebenbei wird die Großmutter mit auswandern. Ich habe gelesen das man bei einer beschränkten steuerpflicht auch dadurch Kindergeld bekommen würde.
Ihr wisst sicherlich mehr. Wir sind auch für jeden Tipp dankbar!
Vielen Dank im Voraus an Alle!
Freundliche Grüße :)
4 Antworten
Hier wird es detailierter geschildert...
https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html
...durch die Einnahmen der Miete vom Haus wären wir beschränkt steuerpflichtig. Aber nicht sozialversicht in DE.
Allerdings ist Oma Rentnerin und kommt mit nach Portugal. Das musste dann doch passen oder?
Danke an Alle und freundliche Grüße :)
hmmm...wende dich mal an die kindergeldkasse in offenburg/bawü! zu meiner zeit, als ich nach frankreich ausgewandert bin, waren die dafür zuständig! damals...vor 10 jahren hieß es noch...deutsche kinder....deutsches kindergeld!
Man kommt nicht mehr zu den einzelnen Ämtern durch leider. Habs versucht. Sogar per Mail
Kindergeld wird nur für die Kinder gezahlt, die in Deutschland leben.
Bei einem ständigen Aufenthalt im EU-Ausland muss man DORT Kindergeld beantragen.
Hier wohnen aber (wie ich die Frage lese) AUCH die Eltern im Ausland.
....ist nurnoch das Problem mit der Sozialversicherungspflicht im Innland oder wenn die kids über ihre Oma und ihre Rente beantragt werden. Habe unten einen Link dazu eingefügt. Mfg
und warum beziehen kinder, die zb. in der türkei leben, kindergeld??
Sonderregelung. Siehe Link below
Schau was auf dich zutrifft, wer auswandert und sich komplett aus Deutschland „abmeldet“, bekommt kein Kindergeld.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ausland
Zitat:
Kindergeld für Deutsche, die im Ausland wohnen oder arbeiten
Um als deutsche Staatsbürgerin beziehungsweise deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland Anspruch auf deutsches Kindergeld zu haben, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigoder werden entsprechend behandelt. Unbeschränkt steuerpflicht bedeutet, dass Sie in Deutschland sämtliche Einkünfte versteuern müssen.
Sie sind in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig, aber sozialversicherungspflichtig angestellt.
Kindergeld wird nur für die Kinder gezahlt, die in Deutschland leben...
Irrtum - für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
Kindergeld wird für Kinder–unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit–gezahlt, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dasselbe gilt, wenn die Kinder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz leben.