Mahnklage von Österreich nach Deutschland?

3 Antworten

Wenn die Person in Deutschland wohnt, dann wirst du in der Tat bei einem deutschen Gericht deinen Anspruch geltend machen müssen. Ob dann auch deutsches Recht anwendbar ist, ist eine andere Frage, auf die es hier aber erst einmal nicht ankommt.

In Deutschland hast du verschiede Möglichkeiten, um deinen Anspruch geltend zu machen.

Du kannst einerseits eine Klage erheben. Aufgrund der Darlehenssumme wäre hier das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners zuständig. Die Klage kann auch schriftlich oder sogar per Fax eingereicht werden (§§ 130, 253 ZPO). Andererseits kann du das sogenannte Mahnverfahren einleiten. Den hierfür erforderlichen Antrag kannst du sogar online ausfüllen. Bei beiden Verfahren werden Kosten fällig, für die du in Vorleistung treten musst. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile.

Da du selbst nicht vor Ort bist, macht es wohl Sinn, wenn du einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragst. Dieser sollte seine Kanzlei am besten am Wohnort des Schuldners haben, da dies die Kosten gering hält. Da es sich nicht um eine komplizierte Sache handelt, ist eigentlich fast egal was der Anwalt macht. Google einfach „Anwalt + Zivilrecht + Wohnort“ oder so.

Der Anwalt kann dann auch im Einzelfall beurteilen, ob noch weitere Schritte erforderlich sind. Je nachdem was du dem Schuldner bisher so geschrieben hast, dürfte insbesondere eine Kündigung des Darlehens noch erforderlich sein.

Die Kosten des Anwalts und die Gebühren des Gerichts werden mit eingeklagt. In der Theorie bekommst du daher alles vom Schuldner wieder. Wenn dieser kein Geld hat und in den nächsten Jahren auch nicht zu Geld kommen wird, dann bringt dir dieser Anspruch natürlich auch nicht viel. Theoretisch kannst du einen gerichtlichen Titel jedenfalls 30 Jahre lang versuchen zu vollstrecken.

Du solltest versuchen einen Mahnbescheid zu erwirken. Daraus wird dann ein Vollstreckungsbescheid, wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt. Dafür wirst du aber Gerichtskosten berappen müssen. Ein Vollstreckungsbescheid verlängert die Verjährung von 3 auf 30 Jahre. Damit kann man einen (kostenpflichtigen) Gerichtsvollzieher losschicken, der versucht dann Geld einzutreiben. Aber wie packt man einen nackten Mann in die Tasche?

Hat dein Schuldner eidesstattliche schon versichert, dass er kein Geld hat? Kommst du an seine Schufaauskunft?

Eine Klage vor Gericht wird nur mit einem Rechtsanwalt funktionieren. Wenn ich einen Rechtanwalt brauche, dann lasse ich mich von meiner Versicherung beraten. Meine Versicherung hat eine Hotline, die mir dann Vorschläge macht.

Insgesamt geht es um 3300€

Ist halt auch die Frage ob ich nicht am Ende draufzahle eben wie du sagst mit hier Kosten,da Kosten etc...

@Fabianru

Diese Kosten kannst du dir auch vom Schuldner holen - wenn er Geld hat.

Die Kosten für einen Mahnbescheid, würde ich auf jeden Fall einsetzen. Versuche unbedingt an eine Schufa-Auskunft zu kommen. Kann dir dabei dein Banker helfen?

@Realisti

Ich muss dir ehrlicherweise gestehen ich kenne mich damit null aus...Da wir sowas in Österreich eben nicht haben..

Die koste für den Mahnbescheid bei der summe würde ca 170 euro betragen, Das wäre es mir wert und würde ich eben sofort veranlassen wenn ich hier in Österreich die Möglichkeit hätte und das nicht so kompliziert sein würde....

Ich würde mir einen deutschen Anwalt suchen und das über den laufen lassen.

Ja aber wie komme ich zb schon einmal zu einem deutschen Anwalt?Und vorallem kostet das natürlich wenn das großartig über nen Anwalt läuft.

Die Person schuldet mir gesamt knapp 3000€

@Regnars

Ok super danke dir