Begründung für nicht-kostenübernahme der Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch durch den Arbeitgeber?

2 Antworten

Der Einladende weißt im Regelfall in seinem Einladungsschreiben darauf hin, ob er die Reisekosten übernimmt oder nicht. Schreibt er, dass er keine Kosten übernimmt, wendet man sich an die Arbeitsagentur. Schreibt er nichts, dann muss er die Kosten übernehmen. In diesem Fall würde ich dir empfehlen, wenn er sich nach dem Gespräch noch Überdenkzeit bzgl. Einstellung vorbehalten will, schweige zunächst zu den Reisekosten. Abwarten und später einreichen! Falls allerdings im Gespräch schon klar rüberkommt, es wird nichts mit einer Einstellung, dann direkt wegen der Übernahme ansprechen. Unangenehm sollte es dir keinesfalls sein und schlicht immer alles auf die Arbeitsagentur schieben, muss nicht sein.

Gesetzlich ist derjenige verpflichtet, die Kosten zu tragen, der das Vorstellungsgespräch veranlasst hat, also der Arbeitgeber. Leider hat sich das in den letzten Jahrzehnten eingeschlichen, dass die Arbeitgeber sich aus dieser Verantwortung verabschiedet haben. Heute ist es eher die Ausnahme, dass Kosten erstattet werden. In der Praxis reicht es aber aus, wenn bestätigt wird, dass keine KOsten übernommen werden. Das braucht dir aber nicht peinlich sein. Schöne Formulierungen kannst du auf einem Formular der Arbeitsagentur eben nicht erwarten.