Muss der Arbeitgeber Fahrtkosten erstatten?
Meine Frau arbeitet bei einem privaten Pflegedienst und hat mehrere Patienten im Stadtgebiet von Berlin, die teilweise sehr weit auseinanderliegen, ca.1 Stunde oder mehr Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Arbeitgeber stellt kein Dienstfahrzeug und zahlt nicht einmal die Monatskarte(ca.57,00€), die meine Frau benötigt um mit S- oder U-Bahn usw. zu den Patienten zu kommen. Sie muß täglich zu 3-4 unterschiedlichen Patienten. Der Arbeitgeber meint, er müsse nur die Fahrtkosten übernehmen, wenn der einfache Weg zwischen unserer Wohnung bis zum Büro mindestens 30 Kilometer beträgt, bei uns sind es nur 22km. Allerdings fährt meine Frau selten ins Büro, sondern immer direkt zu den Patienten. Ist das rechtens oder muß der Arbeitgeber die Fahrtkosten/Monatskarte übernehmen?
11 Antworten
Mir ist da noch was ganz wichtiges eingefallen der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse Fahrtkostenpauschale ab.Dann stehen die ihm ja garnicht zu.Bitte wende dich doch mal an die Pflegekasse von den Patienten die du betreust.Das ist dann nämlich nicht rechtens.
MfG Sophia
http://www.kvaltoetting.brk.de/content/files/Kosten,-,Tagespflege,01.02.2010.pdf
Toller Hinweis, aber:
wie ist das mit dem Datenschutz und der Verschwiegenheit? Darf sie beruflich erlangte Kenntnisse (Kontaktdaten der Kasse) zu privaten Zwecken (Klärung ihrer Beschäftigungssituation / Entlohnung) benutzen? Ich könnte mir vorstellen, dass dies ein Nachspiel für die Mitarbeiterin haben könnte
Als Mitarbeiter im Controlling eines Unternehmens kann ich auch nicht einfach den Sachbearbeiter der Bank anrufen und fragen, wann mein Gehalt überwiesen wurde
Also das ist kein Geheimnis das die Pflegedienste bei der Pflegekasse nach Modulen abrechnen und dabei fällt immer die Hausbesuchspauschale mit drunter.Das weiß jeder auch die Patienten und Mitarbeiter weil Ende des Monats muß der Patient und auch der Mitarbeiter den Leistungsnachweis unterschreiben und da steht genau drauf was mit der Pflegekasse abgerechnet wird.
Sie muß ja nicht mit der Tür ins Haus fallen.Ich z.B. würde meine Pflegekasse anrufen die ist in jeder Krankenkasse und würde mal nachhören wie das mit Hausbesuchspauschale verhält.
Ich hoffe du hast verstanden was ich meine,wenn nicht frag nur nach.
MfG Sophia
Danke für das Sternchen
Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn drin steht, dass ab 30km die Fahrkosten übernommen werden, dann ist das so. Der Vertrag ist von deiner Frau unterschrieben und somit ist sie mit den Bedingungen, auf Papier, vereinstanden.
Anfallende Kosten, die durch den Arbeitseinsatz entstehen, müssen natürlich ersetzt werden. Du musst nur die Fahr zu deinem Arbeitgeber selbst bezahlen. Dann kannst du ja gleich deinem Arbeitgeber Geld mitbringen, wenn er nichtmals seine Notwendigen Arbeitsmittel (Fahrzeuge) zur Verfügung stellt.
ja .......das ist die richtige Antwort
Nein, der Arbeitgeber muß die Fahrtkosten nicht übernehmen. Als kleinen Trost kann sie sie von der Steuer absetzen - aber das ist im Endeffekt natürlich nicht so viel, als wenn sie es erstattet bekommen würde.
http://www.steuertipps.de/lexikon/dienstreise
Hiernach ist die 30-km-Grenze per Gesetz zwar abgeschafft, aber er bleibt dabei, daß man das von der Steuer absetzen kann. Und von der Steuer absetzen kann man grundsätzlich nur die eigenen Kosten. Wenn also der Arbeitgeber per Gesetz verpflichtet wäre, die Reisekosten zu erstatten, würde das Steuergesetz keine Möglichkeit vorsehen, es selber von der Steuer abzusetzen, weil man dann das Geld mit Hilfe eines Anwalts ja schnell vom Chef kriegen könnte.
GROSSARTIGE INTERPRETATION!!!!
Jawoll! Der Arbeitgeber muss sämtliche Kosten, sowohl Benzin und Arbeitszeit bezahlen / Gutschreiben!
In welchem Gesetz steht das?
Ha ha, wäre schön, wenn das so wäre xD
Nachtrag siehe unter Hausbesuchspauschale
http://www.maerkische-sozialstation.de/html/leistungsumfang.htm
Das kassiert der Pflegedienst.Oh ich glaube das wird ein Nachspiel haben für den Pflegedienst.