Kann man Fahrtkosten etc. absetzen als Azubi, wenn man keine Steuern bezahlt?
Hallo,
ich habe monatliche Fahrtkosten zum Betrieb/Berufsschule sowie Lernmittel z.B. Bücher zu bezahlen.
Damit komme ich im durchschnitt auf 90-100€ im Monat. Da ich aber nur ca. 5.500€ im Jahr Netto verdiene muss ich keine Steuern zahlen.
Kann ich meine Ausgaben nun trotzdem irgendwie absetzen (mein Arbeitgeber übernimmt davon nichts).
6 Antworten
Wenn du keine Einkommensteuer zahlst, kannst du auch keine zu viel gezahlte Einkommensteuer erstattet bekommen.
Deine Antwort wird auch durch mantraartiges Wiederholen nicht richtiger.
Das hat nichts mit Mantra zu tun, sondern damit, dass ich die bislang Antwortenden auf eine evtl. Möglichkeit hinweisen wollte. Was spricht gegen ein solches Vorgehen aus deiner Sicht?
Dann musst Du in Deiner Antwort auch darauf hinweisen, dass ein steuerlicher Verlust nur dann entstehen kann, wenn die Werbungskosten höher als die Einnahmen sind.
Und zur Vorbeugung vor weiteren Kommentaren: Die Vorsorgeaufwendungen werden für die Verlustermittlung nicht berücksichtigt!
Du kannst natürlich eine Steuererklärung abgeben, die dir aber nichts bringen würde, da du keine Steuer zurückbekommst, wenn du keine gezahlt hast.
Sinnvoll wäre eine Steuererklärung dann, wenn deine Ausgaben für die Ausbildung höher sind, als deine Einnahmen. Dann könntest du einen entsprechenden Verlust feststellen lassen.
Du könntest meines Wissens eine Steuererklärung machen und da du über die sowieso eingerechnete Werbekostenpauschale von 1000 € kommst, einen "Verlustvortrag" auf das kommende Jahr beantragen.
Wenn du dann für 2020 Steuern zahlen müsstest, würde dieser "Verlustvortrag" berücksichtigt werden.
Für 2019 selbst wirkt es sich finanziell nicht aus, da ja keine Steuern einbehalten wurden.
Der Verlustvortrag ginge nur dann, wenn alle Werbungskosten höher als die Einnahmen sind und der Gesamtbetrag der Einkünfte dadurch negativ ist.
Diese Voraussetzung könnte hier doch zutreffen!
Vielleicht. Aber dann sollte man es auch so schreiben und nicht so, dass es wirkt, als ob er einen Verlust bekommt, wenn er über dem Wk-Pb liegt!
Gönn mir doch einfach das Vergnügen, dass außer mir niemand auf diese Idee gekommen ist und alle keine Möglichkeit sahen. (:-)
glaube kam, dass der Fragesteller 5.000 Euro Werbungskosten zusammenbekommt.
Dann wäre er allerdings ein extrem belesenes Kerlchen! (:-)
kannst du mal ein Beispiel nennen wo diese Voraussetzung zutreffen soll ???
"Absetzen" kann man nur, indem das zu versteuernde Einkommen um z.B. Werbungskosten gekürzt wird. Man zahlt dann nur noch Einkommen- bzw. Lohnsteuer auf das korrigierte, niedrigere Einkommen.
Da Du keine Steuern zu zahlen brauchst, kannst Du auch nichts "absetzen".
Evtl. als "Verlustvortrag" ins nächste Jahr mit hinübernehmen.
Soweit ich weiß, greift das nicht bei der Erstausbildung, sondern nur bei einer Zweitausbildung.
Wäre aber in jedem Fall mal von Fragesteller zu untersuchen. Möglicherweise findet sich da ja eine Lücke. Immerhin kann man Verlustvorträge für 7 zurückliegende Jahre geltend machen.
Weißt Du, wann es einen Verlustvortrag geben kann?
Nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn also die Werbungskosten höher sind als die Einnahmen.
Rechne mir das hier mal vor!
Zumindest theoretisch scheint diese Möglichkeit also zu bestehen! - Fahrtkosten könnten ja auch beispielsweise noch dazukommen.
(Ich habe übrigens keineswegs behauptet, hier gesicherte Aussagen zu machen!)
Der Frager hatte angegeben, dass er für Bücher und Fahrtkosten im Monat etwa 90- 100 € im Monat ausgibt bei einem Bruttolohn von 5.500,00 €.
Zieh doch bitte einmal von den Einnahmen (5.500,00 €) 1.200,00 € Werbungskosten ab.
Entsteht da ein Verlust?
In diesem Falle hast du sicher recht.
Wer lesen kann hat Vorteile.
Also die Frage des Fragers richtig durchlesen, und schon sind manche Tipps entbehrlich.
Ich kann sogar zwischen den Zeilen lesen ...
Und da scheint jemand Genugtuung zu brauchen.
du hast es gut erkannt: wer keine steuern bezahlt, kann auch keine steuer-mindernden kosten absetzen.
da hilft ggf. nur hotel mama bei den übrigen lebenshaltungskosten.
Evtl. als "Verlustvortrag" ins nächste Jahr mit hinübernehmen.