Werbungskosten bei Fahrtkostenzuschuss durch Arbeitgeber?

4 Antworten

Versteuert der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss (hier Jahreskarte Bahn) pauschal, entfällt grundsätzlich für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend zu machen.

Nur wenn der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers nicht voll abdeckt, kann der Arbeitnehmer die Differenz noch als Werbungskosten abziehen.

Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Entfernungspauschale auf 4.500 € begrenzt (höherer Betrag nur durch tatsächliche Kosten möglich) - daher kannst Du 1.500 € als Werbungskosten ansetzen.

"Der Fahrtkostenzuschuss kann pauschal mit 15 Prozent besteuert werden. Er darf den Betrag nicht überschreiten, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn er den Zuschuss nicht erhalten würde. Und: Bei Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses durch den Arbeitgeber mindert sich der Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers um genau diesen Betrag." aus https://karrierebibel.de/fahrtkostenzuschuss/

Das habe ich auch so gefunden. Das würde aber bedeuten, dass ich noch 1.500€ als Werbungskosten geltend machen kann, obwohl ich eigentlich ja keine Kosten mehr habe.

@ZeZe0311

Meines Wissens kannst Du dennoch die Pauschale ansetzen, denn Du mußt ja keine Einzelbelege einreichen.

Wenn Du 0 Kosten hast, kannst Du 0 geltend machen? Denn als Pauschbetrag gilt das ja wohl nicht mehr.

http://www.finanztip.de/entfernungspauschale/

Diese Ausnahmen gelten, wenn Sie einen privaten Pkw oder einen Firmen- oder Dienstwagen nutzen, bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung und wenn die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher sind.

Die folgende Quelle sagt aber was anderes: https://karrierebibel.de/fahrtkostenzuschuss/

@ZeZe0311

Ich weiß nicht, was dort von Vorteil für Dich sein kann, und ich habe den Artikel komplett gelesen.

@Helmuthk

"Bei Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses durch den Arbeitgeber mindert sich der Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers um genau diesen Betrag." Das heisst ja, ich darf doch noch Werbungskosten geltend machen.

Nichts kannst du geltend machen, denn der AG übernimmt ja die Kosten der Bahnjahreskarte.

Vor allem ist es eine BC100, also muss man n ichts mehr zahlen ausser vielleicht Platzreservierungen.