Begleitendes Fahren / Führerscheinkopie

8 Antworten

@Nicon1997,

ich bin ziemlich sicher, dass du verpflichtet bist, den Führerschein im Original stets bei dir zu tragen, wenn du ein Auto fährst.

Dann leg Dir doch den Schein einfach irgendwo ins Auto, kopieren lassen würde ich ihn mir nicht, wenn es sein muss, dann eher geglaubigen. Aber ganz ehrlich... die alten Führerscheine/ der alte Lappen, ist ja auch nur etwas Papier, und hält ewig! :)

Es geht ja nur darum, dass die Polizei weiß, dass Du den Führerschein schon hast. Denn eine Kopie kann fast jeder machen, aber das Orignial.. ja, eben nicht! :) Ich würde ihn wie gesagt ins Auto legen, einfach ins Handschuhfach, oder sonst wo. (Wenn Du ihn nicht mitnehmen willst!!) Denn da ist er sicher, und man hat ihn immer dabei!

FreundHase  06.08.2014, 13:07

Ich würde ihn wie gesagt ins Auto legen, einfach ins Handschuhfach

Da gehört er nun wirklich nicht hin.

Denn da ist er sicher

.....bis er geklaut wird.

TheYasukari  06.08.2014, 13:08
@FreundHase

Wo soll er sonst hin? Er möchte Ihn nicht mitnehmen, da er Angst hat kaputt zu gehen? Und mal ehrlich, wenn man sein Auto richtig sichert, dann wird das so schnell nicht geklaut, außer man stellt es ins letzte Loch.

Ich würde es jedenfalls so machen, ist ja auch schließlich meine Antwort auf seine Frage.

Zuhause vergisst er seinen Schein vielleicht, und dann? Steht er 15 Minuten bei der Polizei, weil Sie erst nachfragen müssen, ob er wirklich den Schein hat. (Bei der Zentrale!)

Nein, du brauchst das Original. Nach einem Jahr kannst du den Zettel sowieso wegschmeißen, dann bekommst du den richtigen "Lappen".

Du hast keinen Führerschein bekommen - der wird dir erst mit 18 ausgehändigt. Du hast lediglich eine Prüfbescheinigung erhalten.

Die Prüfbescheinigung ist im Original mitzuführen, Kopien sind laut Gesetz nicht ausreichend. Es liegt dann im Falle einer Kontrolle im Ermessen des jeweiligen Beamten, ob er sich mit der Kopie zufrieden gibt - wahrscheinlich aber eher nicht.

Über das Kaputtgehen im Portemonnaie musst du dir keine Sorgen machen, in ein paar Monaten darfst du die Prüfbescheinigung wegwerfen und bekommst deinen Führerschein.

Guten Tag,

Die Antwort ergibt sich aus § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Dort heißt es in Absatz 3:

"(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen.

3In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen. 4Auf Antrag können weitere begleitende Personen namentlich auf der Prüfungsbescheinigung nachträglich eingetragen werden."

D.h. Die Bescheinigung "muss" im Original im Fahrzeug mitgeführt werden!

Mfg.