Darf ich einen 50er Roller mit einer KOPIE(!) der BE und einer Unbedenklichkeitserklärung fahren?

5 Antworten

Hallo Trayan,

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die Betriebserlaubnis müßtest Du Dir neu austellen lassen, eine Ablichtung reicht nicht aus. Aber ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe eine 50´er der Marke Shanghai und dort sieht die Betriebserlaubnis wirklich wie eine Kopie aus.

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Das was chanfan geschrieben hat ist natürlich Blödsinn. Eine 50´er wird natürlich nicht angemeldet und insofern bekommst Du auch keine neuen Papiere. Mopeds und Mofas müssen lediglich Versichert werden. Wenn Du angehalten wirst mußt Du folgende Dokumente der Polizei vorlegen können.

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  1. Fahrerlaubnis (Bei einer Mofa ist es die Prüfbescheinigung, bei einem Moped ist schon der Führerschein erforderlich)
  2. Betriebserlaubnis
  3. Versicherungsbescheinigung
  4. Hinten am Roller muss ein Versicherungskennzeichen (nicht mit dem Amtlichen Kennzeichen zu verwechseln) angebracht werden. Dieses Kennzeichen ist immer bis zum Februar gültig und ab dem 01. März 00.00 Uhr muss ein neues angebracht werden

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Gruß

TheGrow

Hi

> Vorbesitzer hatte nie ein Original besessen.

Hä? Konnte er aber nachweisen, das es seine Maschine ist? Wozu soll die Unbedenklichkeitserklärung gut sein?

Wenn du die Maschine anmeldest, bekommst du eh einen neues Dokument. (Seit ein paar Jahren). Beim Auto ist es der KFZ Brief. Bei Motorrädern die "Betriebserlaubnis"?

Du brauchst auf jeden Fall noch den Kaufvertrag zum Anmelden. Oder einen Nachweis, das diese Maschine in dein Eigentum übergegangen ist.

Gruß Nino

Was verstehst Du unter "Unbedenklichkeitserklärung" Die Papiere, die Du für eine bestimmte Fahrzeugklasse mitführen musst, sollten natürlich alle als Original vorhanden sein. Wie das der Kontroletti draußen in der Pampa sieht, ist individuell. Führerschein z.B. reicht in keinem Falle als Kopie.

mit einer Kopie ist da nichts,wende dich an diese Adresse,das must du da hin senden,Zustellanschrift sowie die richtige Fahrgestellnummer

Ute Kothes

Kraftfahrt-Bundesamt Abteilung Technik

24932 Flensburg

Telefon: 0461 316-1835

mailto:Ute.Kothes@kba.de Internet: www.kba.de

50ziger roller hat nur betriebserlaubnis,bei versicherung kleines kennzeichen holen,dann hast gleichzeitig den versicherungs nachweis