Befreiung der Schulpflicht/Ruhen der Schulpflicht (Antrag)

2 Antworten

Hallo Relaize!

Beantragen können Sie prinzipiell alles.

Nur warum fragen Sie, wenn Sie das Gesetz schon kennen? Sie müssten dann auch wissen, dass es ohne Rechtsgrundlage keine Genehmigungen gibt. Haben Sie im Gesetz etwas gefunden, was eine Rechtsgrundlage für Ihren Antrag darstellen könnte? Nein? Dann gibt's wohl auch keine.

Gruß Navvie

Merkwürdig... Man hat doch nur 10 Jahre Schulpflicht?

Relaize 
Fragesteller
 18.03.2014, 09:41

Nein, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In NRW gilt folgendes:

10 Jahre Vollzeitschulpflicht, danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37,38 SchulG NRW)
Navvie  20.03.2014, 21:17
@Relaize

Sehr richtig.

Navvie  20.03.2014, 21:22

Vielleicht nicht einfach von eigenen Erfahrungen auf Allgemeingültigkeit schließen...