Ruhen und Ende der Schulpflicht in besonderen Fällen:

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Da steht doch "auf Antrag", das heißt ganz einfach, dass Du einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung Deiner Schule stellen stellen musst. Wird der nicht genehmigt, wendest Du Dich an Deine zuständige Landessschulbehörde.

Du schreibst:

Den üblichen Briefkopf

Antrag auf Ruhen der Schulpflicht

Sehr geehrte/r ....,

hiermit beantrage ich basierend auf §70 NSchG das Ruhen  meiner Schulpflicht bis zum......., da ich sonst nicht in der Lage bin, mein Kind in ausreichendem Maße zu betreuen und gleichzeitig meinen schulischen Pflichten nachzukommen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen meine Erziehungsberechtigten / mein Erziehungsberechtigter ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

Mit freundlichem Gruß

 

 

 

Dein Name und Unterschrift   

 

 Name und Unterschrift/en des/der  Erziehungsberechtigten

 

 

 

 

 

Ja sieht danach aus- vorausgesetzt, du kannst die Bemühungen nachweisen. Hast du dich schon mal ans Jugendamt gewendet? Auch die vermitteln Tagesmütter.

Das Problem ist das Wort "kann" in der Vorschrift. Sie müssen nicht....

Und weißt du was? Wieso bringst du das Kind bis zu einer Entscheidung nicht wirklich mit zur Schule- das machts sicher auch für die Lehrer bald etwas dringender, dir zu helfen. Aber Jugendamt ist auf jeden Fall eine gute Adresse. Und Caritas. Besser wärs ja, wenn du weiter zur Schule gehen könntest.

Hast du gar niemanden, mit dem du mal darüber sprechen kannst? Geh zum Schulleiter, nimm den Paragraphen mit und kläre das dort. Möglicherweise können sie dich unterstützen einen Kita-Platz zu bekommen oder eine Tagesmutter. Es gibt ja auch die Schulpsychologen, sprich mal mit denen. Sie werden dir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Das Kind mit in die Klasse zu nehmen, ist jedenfalls keine Lösung.

Was soll ich denn da noch ich hab meinen Abschluss und gehe dann mit dem Wissen zur Schule das alles umsonst ist! Und aussicht auf ein besseres Abschlusszeugniss gibts auch nicht also verschlechter ich meinen Abschluss!

@Jennnnny

Versteh ich nicht- welchen Abschluss hast du denn und in welche Klasse gehst du?

@guinan

Stimmt, das verstehe ich auch nicht.

Du hast deinen Abschluss und bist dennoch schulpflichtig?? Und laut deinem Profilbild anscheinend alt genug, um verheiratet zu sein? Das versteh ich nicht.

Ja ich bin 17 und deswegen schulpflichtig, und ja ich habe mit 16 geheiratet, ich weiß verstehen alle nicht aber ist ne entscheidung die lange gefällt wurde und wir sind auch glücklich darüber (Falls jemand wieder vorurteile hat die wolln wir nicht wissen) wurde für Volljährig erklährt beim Familiengericht....

Wende dich doch mal an den Schulleiter und zeig ihm dieses Schulgesetz . Oder wende dich an einen Anwalt , das Jugentamt oder so . Dir steht eigentlich das Recht zu , zuhasue zu bleiben . Deine Lehrerin hat vermutlich nur keine Ahnung .