Ruhen und Ende der Schulpflicht in besonderen Fällen:
Hallo Leute,
ich habe schon das letzte mal ne ähnliche Frage gestellt zur Schulpflicht da ich eine Tochter habe, und es keine Grippe, keine Tagesmütter etc. frei sind und ich noch Schulpflichtig bin...Meine Lehrerin ist der Meinung das ich die Schule besuchen muss auch wenn ich die kleine dann mitnehmen müsste , sonst muss ich Bußgeld bezahlen. Jetzt habe ich im Niedersächsisches Schulgesetz aber dieshier gelesen:
§ 70
Ruhen und Ende der Schulpflicht in besonderen Fällen
(2) 1Eine Schülerin ist drei Monate vor und zwei Monate nach der Geburt ihres Kindes nicht verpflichtet, die Schule zu besuchen. 2Im übrigen kann die Schule die Schulpflicht auf Antrag einer schulpflichtigen Mutter mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten widerruflich ruhen lassen, wenn sie durch den Besuch der Schule daran gehindert würde, ihr Kind in ausreichendem Maße zu betreuen.
Ich bin durch den Besuch der Schule daran gehindert mein Kind in aureichendem Maße zu betreuen, da ich keinen zum aufpassen habe, wircklich keinen (sonst würd ich auch hingehen auch wenn ich schon meinen Abschluss habe) und nach der Schule bin ich soo fertig das ich nicht in der Lage bin den Haushalt ordnungsgemäß zu führen und auch nicht meiner Tochter kochen kann und so weiter!
Was denkt ihr? Bin ich so ein besonderer Fall?
LG Jenny
5 Antworten
Da steht doch "auf Antrag", das heißt ganz einfach, dass Du einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung Deiner Schule stellen stellen musst. Wird der nicht genehmigt, wendest Du Dich an Deine zuständige Landessschulbehörde.
Du schreibst:
Den üblichen Briefkopf
Antrag auf Ruhen der Schulpflicht
Sehr geehrte/r ....,
hiermit beantrage ich basierend auf §70 NSchG das Ruhen meiner Schulpflicht bis zum......., da ich sonst nicht in der Lage bin, mein Kind in ausreichendem Maße zu betreuen und gleichzeitig meinen schulischen Pflichten nachzukommen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen meine Erziehungsberechtigten / mein Erziehungsberechtigter ihre Zustimmung zu diesem Antrag.
Mit freundlichem Gruß
Dein Name und Unterschrift
Name und Unterschrift/en des/der Erziehungsberechtigten
Ja sieht danach aus- vorausgesetzt, du kannst die Bemühungen nachweisen. Hast du dich schon mal ans Jugendamt gewendet? Auch die vermitteln Tagesmütter.
Das Problem ist das Wort "kann" in der Vorschrift. Sie müssen nicht....
Und weißt du was? Wieso bringst du das Kind bis zu einer Entscheidung nicht wirklich mit zur Schule- das machts sicher auch für die Lehrer bald etwas dringender, dir zu helfen. Aber Jugendamt ist auf jeden Fall eine gute Adresse. Und Caritas. Besser wärs ja, wenn du weiter zur Schule gehen könntest.
Hast du gar niemanden, mit dem du mal darüber sprechen kannst? Geh zum Schulleiter, nimm den Paragraphen mit und kläre das dort. Möglicherweise können sie dich unterstützen einen Kita-Platz zu bekommen oder eine Tagesmutter. Es gibt ja auch die Schulpsychologen, sprich mal mit denen. Sie werden dir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Das Kind mit in die Klasse zu nehmen, ist jedenfalls keine Lösung.
Du hast deinen Abschluss und bist dennoch schulpflichtig?? Und laut deinem Profilbild anscheinend alt genug, um verheiratet zu sein? Das versteh ich nicht.
Ja ich bin 17 und deswegen schulpflichtig, und ja ich habe mit 16 geheiratet, ich weiß verstehen alle nicht aber ist ne entscheidung die lange gefällt wurde und wir sind auch glücklich darüber (Falls jemand wieder vorurteile hat die wolln wir nicht wissen) wurde für Volljährig erklährt beim Familiengericht....
Wende dich doch mal an den Schulleiter und zeig ihm dieses Schulgesetz . Oder wende dich an einen Anwalt , das Jugentamt oder so . Dir steht eigentlich das Recht zu , zuhasue zu bleiben . Deine Lehrerin hat vermutlich nur keine Ahnung .
Was soll ich denn da noch ich hab meinen Abschluss und gehe dann mit dem Wissen zur Schule das alles umsonst ist! Und aussicht auf ein besseres Abschlusszeugniss gibts auch nicht also verschlechter ich meinen Abschluss!