Schulpflicht bis 18, auch bei Abitur mit 17?

3 Antworten

SO, habe mal weiter gesucht und folgendes gefunden:

Man hat nach der Sek I ja noch die weitere Schulpflicht, aber in Sek II gilt folgendes:

Schulgesetz § 38 1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. (3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt. (4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft. (5) Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.

Damit ist das Thema wohl erledigt. Wäre ja auch wohl ein Witz gewesen im Zuge von G8 etc.

LG und Danke dennoch.

Ich hatte damals auch Schulkollegen, die mit 17 Abi gemacht haben. M.W. durften die einfach auf ihren Studienplatz warten. - Aber es kann natürlich sein, daß sich in den letzten 35 Jahren die Schulgesetze diesbezüglich geändert haben.

Galt denn da auch schon das Gesetz? Oder hat da einfach keiner drauf geschaut? Heutzutage scheint das durchaus ein Thema zu sein.

@ronja2512

Ich denke, daß es das Gesetz damals auch schon gab. Es war nur weniger ein Thema, weil es damals nicht so viele Jugendliche gab, die am liebsten gar nichts machen wollten. Wer keinen Ausbildungsplatz bekam, bemühte sich selbstverständlicher um weitere Schulbildung.

Ich würde mich an Eurer Stelle beim Schulamt erkundigen. Vermutlich muß man einen Antrag stellen oder so was.

@anjanni

Ha, das sollte ich mal versuchen. Das Schulamt wäre vermutlich hoffnungslos überfordert. Ist ja auch nicht ihr Job jede Sonderregelung zu kennen. Aber vielleicht kann mir ja hier noch jemand helfen.

Schulpflicht besteht doch nur 9 Jahre? Es gibt ja auch Hauptschüler die mit 15 fertig sind!

Aber dann muss sich weiter die Berufschule anschließen. Schulpflicht/Berufsschulpflicht ist hier in NRW definitiv bis 18 Jahre.