SCHULPFLICHT ÜBERBRÜCKEN?

3 Antworten

Ist es erlaubt die schule jetzt noch im ersten halbjahr abzubrechen

Nein

10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37,38 SchulG NRW)

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29#Dauer_der_Schulpflicht.2C.C3.9CbersichtBundesl.C3.A4nder

Maria334560 
Fragesteller
 16.10.2014, 21:51

Aber ich habe auf vielen seiten gelesen dass falls eine andere berufliche tätigkeit stattfindet, ein abbruch der schule erfolgen kann bis zur berufsschule, weil ich ja meine schulpflicht (realschule) eigentlich schon erfüllt habe? :(

baindl  16.10.2014, 21:58
@Maria334560
für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird

habe nicht sehr viel Ahnung , nur das INSGESAMT (!) 9 oder 10 Schuljahr gemacht haben musst. Wenn Du das zB 8. Schuljahr 3x hättest widerholen müssen, würde dies auch als drei absolvierte Jahre gelten.

Außerdem KÖNNTE es sein, das mit 16 Jahren so wie so keine Schulpflicht mehr besteht , aber das weiß ich nicht genau ...

Für dein Fachabitur musst du die 11. Klasse abgeschlossen haben, und ein Jahr Praktikum+Berufsschule hinter dich bringen.

Du bist aber nicht mehr Schulpflichtig.