SCHULPFLICHT ÜBERBRÜCKEN?
Hallo leute. Ich komme direkt zur Sache: ich bin 16 Jahre alt und habe meine mittlere Reife erhalten (realschule). Nun bin ich seit anfang des schuljahres auf dem gymnasium weil ich ursprünglich mein abitur machen wollte, jedoch habe ich gemerkt dass das einfach nichts für mich ist weil ich so gut wie gar nicht mitkomme... Ich weiss dass ich die ersten klausuren nach den herbstferien alle verhauen werde weil ich den stoff kaum verstehe, demnach auch keine Motivation habe. Jetzt habe ich mich dazu entschieden auf die berufsschule zu gehen, aber weiss nicht ob ich eine ausbildung finden MUSS oder einfach nur mein fachabitur dort machen kann? Und wenn ich eine ausbildung finde, die erst beispielsweise nächstes jahr anfängt, was kann ich bis dahin tun? Ich bin im moment noch schulpflichtig und dachte da an eine art praktikum. Wäre das erlaubt? Also zusammenfassung: Ist es erlaubt die schule jetzt noch im ersten halbjahr abzubrechen, ein praktikum bis zum beginn der berufsschule zu machen um meiner schulpflicht nachzugehen, und dann auf der berufsschule NUR mein fachabitur - ohne ausbildung zu machen? Ps: ich lebe in NRW. Würde mich über schnelle antworten echt freuen, weil ich mich noch in den ferien entscheiden muss.
Lg
3 Antworten
Ist es erlaubt die schule jetzt noch im ersten halbjahr abzubrechen
Nein
10 Jahre Vollzeitschulpflicht (bei G8-Gymnasien 9 Jahre), danach Berufsschulpflicht für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird (§§ 37,38 SchulG NRW)
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutschland%29#Dauer_der_Schulpflicht.2C.C3.9CbersichtBundesl.C3.A4nder
für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres, in dem der Schüler 18 Jahre alt wird
habe nicht sehr viel Ahnung , nur das INSGESAMT (!) 9 oder 10 Schuljahr gemacht haben musst. Wenn Du das zB 8. Schuljahr 3x hättest widerholen müssen, würde dies auch als drei absolvierte Jahre gelten.
Außerdem KÖNNTE es sein, das mit 16 Jahren so wie so keine Schulpflicht mehr besteht , aber das weiß ich nicht genau ...
Für dein Fachabitur musst du die 11. Klasse abgeschlossen haben, und ein Jahr Praktikum+Berufsschule hinter dich bringen.
Du bist aber nicht mehr Schulpflichtig.
Aber ich habe auf vielen seiten gelesen dass falls eine andere berufliche tätigkeit stattfindet, ein abbruch der schule erfolgen kann bis zur berufsschule, weil ich ja meine schulpflicht (realschule) eigentlich schon erfüllt habe? :(