Befehlsverweigerung Sinnvoll?

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Um Dich zu beruhigen noch einmal von einer anderen Richtung:

Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt (§ 2 Nr. 2 Wehrstrafgesetz).

Wenn der Anspruch auf Gehorsam nicht besteht (Stichwort: rechtswidrig), dann bist Du nicht einmal in dem Konflikt, einen Befehl nicht auszuführen. Die Anweisung etwas zu tun, was rechtswidrig ist, stellt nämlich gar keinen Befehl dar.

"Ich würde ihn verweigern und das wäre eine Straftat."

Das Verweigern dieses Befehls wäre keine Straftat.

Es wird zum höheren Gut entschieden.

Menschenrechte und hohe Moral stehen gewöhnlich über jedem Befehl. Du darfst und musst also immer noch selber abwägen.

Und es gibt Situationen, in denen ein Kind auch unbewaffnet eine hohe Gefahr darstellt und es falsch wäre, es nicht zu erschießen.

Du darfst in Deutschland Befehle verweigern, die du als unangemessen empfindest. Sprich welche die gegen Menschenrechte verstoßen oder gegen das Grundgesetz unseres Landes.

Du wirst niemals ein unbewaffnetes Kind erschiessen müssen, selbst wenn der Befehl gegeben wird. 

Da hat man zur Gründung der BW aus der Vergangenheit gelernt.
In der Nazi-Wehrmacht redeten sich viele, die Kriegsverbrechen begangen haben, damit heraus, sie hätten den Befehl dazu gehabt (Befehlsnotstand) und seien zum Gehorsam verpflichtet gewesen.

Daher wurde ins Soldatengesetz der Bundesrepublik folgendes reingeschrieben:

- der Soldat ist grundsätzlich zum Gehorsam verpflichtet.
- Befehle gegen die Menschenwürde können, müssen aber nicht ausgeführt werden
- Befehle, die eine Straftat beinhaltetn, dürfen nicht ausgeführt werden, sonst macht sich der Soldat selber strafbar.

Zu Beginn des Afghanistankrieges gab es z.B. folgende Szene:
ein Ami und ein BWler saßen zusammen in einem getarnten Erdloch, um die Gegend zu beobachten. Da kam plötzlich ein Zivilist zufällig auf das Erdloch zu. Der Ami wollte den sofort erschießen, damit die Tarnung nicht auffliegt. Der BWler hat sich zu Recht geweigert, den Zivilisten zu erschießen, weil das eine Straftat gewesen wäre. Dafür hatten die Amis nicht das geringste Verständnis.

Ein Soldat in einem Führungsstab hatte sich geweigert, an den Vorbereitungen zum Irakkrieg teilzunehmen (Unhterstützung der Amerikaner), weil er argumentierte, ein Angriffskrieg sei gegen die Verfassung. Dieser Soldat wurde wegen Gehorsamsverweigerung bestraft, klagte und bekam recht, dass er diesen Befehl verweigern durfte.