Bundeswehr AGA, Rekrutenbesichtigung?

2 Antworten

Grundsätzlich entscheidet der Chef Deiner Grundausbildungseinheit über Bestehen bzw. Nichtbestehen der GA.

Ansonsten hast Du recht, dass das Nicht-Bestehen bzw. Nicht-Teilnehmen an der Rekrutenbesichtigung im Allgemeinen nicht über das Bestehen der GA entschedet, sondern die Teilnahme an den entsprechenden wichtigsten Ausbildungen während der GA.

Ein allgemein verbindliche Antwort lässt sich leider nicht formulieren, da dies oft auf Einheitsebene geregelt ist. Es gibt GA-Einheiten, in denen z.B. Kandidaten wegen des Versäumens der Wachausbildung die GA wiederholen mussten, und es gibt Einheiten, in denen solche Versäumer bestehen und nur später für ein paar Tage die versäumte Ausbildung während der nächsten GA mitmachen.

Bevor Du Dich hier verrückt machst, würde ich klipp und klar mit Deinem Chef bzw. Deinem Spieß reden und die Frage klären - wobei es natürlich schon sein kann, dass die eher ein wenig eine Drohkulisse aufbauen, damit nicht allzu ruchbar wird, dass die Rekrutenbesichtigung tatsächlich im Normalfall nichts über Bestehen bzw. Nichtbestehen der GA aussagt :-) 

Ich habe sie auch verpasst, sonst alles erfüllt, mein Fähnrich hatte mir androht die Grundi wiederholen zu müssen, ist aber nicht passiert.