Luftgewehr auf privatgrundstück
hey alle zusammen
ich will mir ein luftgewehr zum schießen auf dosen etc anschaffen ich würde zusammen mit einem freund schießen der einen großen acker besitzt da ich 17 bin und somit das 16. lebensjahr vollendet habe dürfte für mich ja der gebrauch des luftgewehrs legal sein oder ?
ich habe mir die gesetzliche grundlage einmal durchgelesen http://www.juraforum.de/gesetze/waffg/27-schiessstaetten-schiessen-durch-minderjaehrige-auf-schiessstaetten jedoch ist das alles etwas schwer zu verstehen und sehr komplex
würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet danke im vorraus simon
8 Antworten
Aber auch hier haben wir das Problem: Nur ein geschlossener Raum kann gewährleisten, dass ein Geschoss das Gelände verlässt. Ein Kugelfang ist schön und gut, was aber, wenn der Schütze Neben den Kugelfang schießt? Eine kleine Abweichung beim Zielen summiert sich auf die Entfernung. Kugelfangmatten u.s.w. müssten in gigantischen Ausmaßen aufgestellt werden um dieser Formulierung "kein Geschoss darf das Grundstück verlassen" zu erfüllen. Weiterhin muss auch gewährleistet sein, das kein unbefugter das Grundstück betreten kann. Wenn aber dort ne Scheune steht, geh IN die Scheune und sperr sie ab, dann hast du schon mal die hälfte der Probleme weg. Völlig unabhängig davon, dass du das Alter noch nicht hast um eine Luftdruckwaffe erst ab 18 Jahren erwerben DARFST. Kommt noch der Transport hinzu. Denn da ist der Gesetzgeber eindeutig. Du darfst eine Waffe von und zum Schießstand nur auf direktem Wege transportieren und sie darf weder zugriffsbereit noch schussbereit sein. Und da die Scheune oder der Acker KEIN ofizieller Schießstand ist, darfst du schon nach Gesetz keine Waffe dortjin transportieren! Also: vergiss diese Idee wieder :-)
jaaaaa, der Transport von zu Hause zum Schießstand auf direktem Wege ist erlaubt. Nun wäre dein "Schießstand" die Scheune. Theoretisch wäre er dann erlaubt. ABER: Falls eine Polizeikontrolle dich anhält, du erzählst, ich bin auf dem Weg zum Schießstand (Scheune) und die prüfen nach, OB deine Scheune die gesetzlichen Vorschriften eines "Schießstandes" erfüllen, wird sich herausstellen, DASS sie das nicht tut. Und unsere Rechtsverdreher werden dir daraus einen Strick drehen und du transportierst eine Waffe ohne Waffenschein. :-) Deutschland hat nicht umsonst das schärfste Waffengesetz der Welt ;-)
Im Waffengesetz (D) steht, dass Geschosse das Gelände nicht verlassen können dürfen. Dort steht NICHT, dass sie dies "unter keinen Umständen" dürfen.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, eine Schießanweisung zu verfassen, die so formuliert ist, dass sie in jedem Fall eingehalten werden kann.
Sie könnte zum Beispiel beinhalten, dass die schussbereite Waffe bei Berührung des Abzugs nur dorthin gerichtet werden darf, wo inklusive ausreichendem Kugelfang (z.B. eine hinreichend breite und hohe Mauer) kein Geschoss das Gelände verlassen kann. Weiterhin könnte sie beinhalten, dass nur Waffen mit geeigneter Fallsicherung erlaubt sind. Und so weiter. Letztlich sollte noch erwähnt werden, dass die Einhaltung des Waffengesetzes Grundvoraussetzung ist.
Diese Anweisung sollte in schriftlicher Form vorliegen und sicherheitshalber von jedem Schützen durch Unterschrift anerkannt werden.
Um etwas sicher zu stellen ist eben nicht zwangsläufig eine technische Lösung erforderlich, sondern man kann dies auch "vertraglich" festlegen.
Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern meine persönliche Interpretation des Waffengesetzes. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Gesetzgeber es genau so gemeint hat, um zu verhindern, dass in Richtungen geschossen wird, wo das Risiko besteht, einen Außenstehenden zu treffen.
Ist nicht legal, du musst mindestens 18 jahre alt sein. Unter 18 darfst du nur unter Aufsicht auf einem zugelassenem Schießstand mit dem Luftgewehr schießen.
WaffG §27
(3)Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf 1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2), 2. Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 Jahre alt sind, auch das Schießen mit sonstigen Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie höchstens 200 Joule (J) beträgt und Einzellader- Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner gestattet werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder beim Schießen anwesend ist. Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben die schriftlichen Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten vor der Aufnahme des Schießens entgegenzunehmen und während des Schießens aufzubewahren. Sie sind der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit glaubhaft zu machen. Der in Satz 1 genannten besonderen Obhut bedarf es nicht beim Schießen durch Jugendliche mit Waffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2 und nicht beim Schießen mit sonstigen Schusswaffen durch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
naja also der acker ist ca 500 meter lang und am ende steht eine scheune an deren rückwand man den kugelfang montieren würde
Egal, ohne Waffenschein dürft ihr das Luftgewehr nicht mal transportieren!
Genau falsch ^^
Transportieren darf man, nur für das Führen bäuchte man einen Waffenschein. Allerdings stellt niemand einen Waffenschein für Luftdruckwaffen aus. ^^
Allerdings darf er es erst ab 18 jahren besitzen.
(Transportieren z.b. in einem Futteral mit kleinem Schloss dran)
Da reicht auch der "kleine WS" nicht aus, dafür bräuchte man einen richtigen.
Genau dies schrieb ich ja. Luftdruckwaffen dürfen niemals geführt werden. Man bräuchte einen Waffenschein den normalen Waffenschein. Nur erstens bekommt kaum jemand einen, und für Druckluftwaffen sowieso nicht.
Ihr dürft noch nicht schießen,da es erst mit 18 erlaubt ist,ohne Aufsicht zu schießen.Wenn das Geschoss das Grundstück verlässt,ist das Strafbar.Wenn der Acker eingezäunt ist,dann dürft ihr dort schießen.MfG GewehrGuns
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Was aber das Transportieren angeht, kann ich mich doch nicht strafbar machen, wenn die Waffe von einem meiner befriedeten Grunstücke zum anderen überführt wird (Beispiel Umzug) und dabei die Regelungen zum Transport freier Waffen eigehalten werden. Man kann, wie Du selbst bereits bemerkt hast, in seiner eigenen, verschlossenen Scheune mit einem freien Luftgewehr soviel rumballern wie man will und dazu muss die Waffe ja erst einmal dorthin transportiert werden. Warum sollte das anders sein, als zum Händler bzw. zum Schießstand und zurück?