Was ist die Strafe bei "Befehlsverweigerung"
Hey Leute ich hab mal ne komische Frage^^
Was für Strafen kann man eigentlich bekommen wenn man bei der Bundeswehr einen Befehl nicht ausführt und somit wegen Befehlsverweigerung vor dem Kriegsgericht landet?
Im 2.Weltkrieg wurde das mit Kerker un Exekution bestraft, aber heute?? Ich hab nix gefunden wo das steht..
Robin :)
6 Antworten
Zunächst muss die Rechtmäßigkeit eines Befehls (für den Befehlsgeber) und/ oder die Verbindlichkeit für den Befehlsempfänger vorliegen.
Ein Befehl muss ausgeführt werden, wenn er verbindlich ist. Liegt diese Voraussetzung vor und wird er einfach nicht ausgeführt, kann gem. § 19 Wehrstrafgesetz Ungehorsam vorliegen. Die Strafe hierfür liegt bei bis zu drei Jahren (in besonders schweren Fällen 6 Monate bis 5 Jahre). Es muss jedoch eine schwer wiegende Folge eingetreten sein.
Gehorsamsverweigerung liegt vor, wenn sich jemand mit Wort oder Tat gegen einen Befehl auflehnt; oder wenn ein wiederholt erteilter Befehl nicht ausgeführt wird.
Du erkennst also schon mal die Unterschiede zw. Ungehorsam und Gehorsamsverweigerung?
Die Freiheitsstrafe bei Gehorsamsverweigerung liegt bei bis zu drei Jahren.
Ein klassisches Beispiel waren früher die Totalverweigerer, die sich weigerten eine Uniform anzuziehen. Hier gab es Gerichtsurteile von etwa sechs Monaten bis ein Jahr Freiheitsentzug (auf Bewährung).
das ganze nennt sich gehorsamsverweigerung und kommt auf die jeweilige situation an. eine pauschale strafe kann man dafür nicht definieren
Das Wehrstrafgesetz unterscheidet noch zwischen "Ungehorsam", "Gehorsamsverweigerung", und "Leichtfertigem Nichtbefolgen eines Befehls".
Wenn man nach dem Gericht für schuldig befunden wird muss man die Strafe verbüssen. Fereiheitsstrafe usw. je nach dem wie das GEricht entscheidet. Das ist eigtl. nicht anders als bei den Zivilisten. Nur im richtigen Krieg, also jetzt nicht in so einem Konflikt wie in Afghanistan gerade könnte unter Umständen der Kommandeur standrechtlich vorgehen und auch mal Einen erschiessen bzw. erschiessen lassen.
Kriegsgerichte gibt's bei der Bundeswehr nicht. Es gibt ja auch keinen Krieg mehr, sondern nur den 'Verteidigungsfall'.
Aber "Verteidigungsfallgerichte" gibt es ja auch nicht. Ein Jammer.
Das regelt das Wehrstrafgesetz in den §§ 19 - 22, hier ein Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/wstrg/BJNR002980957.html
Die Höchststrafe ist Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Ah ok danke :)