Welche Befehlsgewalt hat ein Reserveoffiziert?

4 Antworten

War der Reservist denn zur Zeit in einer Reserveübung oder nicht? Also war er zu dem Zeitpunkt Soldat oder zivilist. Das ist die Frage. Aber generell gibt es verschiedene Gründe, warum man jemanden Vorgesetzt sein könnte. Direkte Vorgesetzte sind es zum Beispiel immer, also auch außerhalb der Dienstzeit und an jedem Ort. Und auch andere, die in einer höheren Dienstgradgruppe drin sind, können sich ggf. an jedem Ort jeder Zeit zu Vorgesetzten erklären, wenn es die Wehrdisziplinarordnung erfordert. Und glaub mir. Der Hauptgefreite hätte das nicht mitgemacht, wenn er nicht genau wüßte, daß das Befolgen des Befehls da angebracht wäre. Als Soldat ist es wichtig, wie man in der Öffentlichkeit auftritt (auch wenn man nicht in Uniform dort ist übrigens). Und anscheinend wollte er über die Stränge schlagen. Ein Reserveoffizier hat es gesehen und ihn zurechtgewiesen. Alles absolut korrekt. Im übrigen mache ich das auch so, also selbst wenn ich zivil unterwegs bin und dort Soldaten sehe, die sich nicht so verhalten, wie sich der Soldat in der Öffentlichkeit zu verhalten hat, daß ich die zurechtweise. Allerdings nur, wenn ich die als Soldaten erkenne. Also wenn sie z.B. ihre Uniform nicht ordentlich tragen usw. Wenn ich nicht als solcher zu erkennen wäre, würde ich aber auch immer dazu sagen, wer ich bin. Ich denke, das wird der Reserveoffizier auch so gemacht haben. Denn grundlos läßt man sich ja nicht in die Grundstellung bringen, wenn man das von irgend einem fremden Zivilisten gesagt kriegt.

ich stimme in dem letzten Abschnitt voll und ganz zu und der erste Teil stimmt auch. Aber wenn der Reserveoffizier wie der Name schon sagt ein Offizier der Reserve ist hat er kein Befehlsrecht oder irre ich mich da. er könnt natürlich den Soldaten die schrnaken weißen aber nur so weit wie es ein Zivilisten auch tun würde mehr auch nicht.

@azo3838

Aber wenn der Reserveoffizier wie der Name schon sagt ein Offizier der Reserve ist hat er kein Befehlsrecht oder irre ich mich da.

Das hängt davon ab, ob er zur Zeit den Status Soldat oder Zivilist hat. Deshalb meine ersten beiden Rückfragen in meiner Antwort. Wenn er Zivilist ist, hat er keine Befehlsgewalt. Wenn er aber aktuell eine Reserveübung macht, wurde er ganz formell einberufen und ist Soldat mit seinem normalen Rang. Also, wenn es ein Hauptmann der Reserve ist zum Beispiel, dann trägt er während seiner Zeit auch ganz normal die Hauptmannschulterklappen mit den drei Pickeln ganz ohne irgendwelche Zusätze, daß er nur eine Reserveübung macht. Und er hat auch alle Rechte, Pflichten, Privilegien usw. wie jeder andere Hauptmann auch in dieser Zeit. Sobald die Reserveübung fertig ist, ist er wieder Zivilist bis zur nächsten Reserveübung. Und als Zivilist hat er dann auch nicht mehr Befugnisse als andere Zivilisten auch.

@DerTroll

Gut, jetzt mal angenommen, der Reserveleutnant war nicht im Dienst sondern als Zivilist unterwegs und hatte deshalb KEINE offizielle Befehlsgewalt. Er hätte ihn also nicht strammstehen lassen können. Wäre is nicht trotzdem seine Pflicht gewesen, den Kameraden an seine Pflichten zu erinnern?

Angenommen es wäre andersherum: Hätte der HG nicht auch die Pflicht den L auf Fehlverhalten in der Öffentlichkeit hinzuweisen? Welche militärischen Konsequenzen würde es ggf. nach sich ziehen wenn einer den anderen verpfeift?

@Lembacher

Darauf hinzuweisen, hätte sich gehört, aber es besteht keine Pflicht dazu. Aber dann muß der Tonfall anders sein. Also die Person auf keinen Fall ins Achtung stellen, sondern einfach auf das Fehlverhalten hinweisen. Wenn das keinen Anklang findet, kann man die Feldjäger rufen oder falls man weiß, wer das ist und was seine Dienststelle ist, das Verhalten dem Diziplinarvorgesetzten melden.

Bzw. wenn man es genau nimmt, hat er natürlich die Möglichkeit "Achtung" zu rufen. Das ist ja kein verbotenes Wort. Ob der andere dem aber Folge leistet, ist dem freigestellt. Den "Befehl" kann er jedenfalls nicht durchsetzen, wenn der andere sich weigert.

Nein durfte er nicht.

Wäre er reserveübend, also derzeit aktiver Soldat, hätte er sich dennoch zunächst zum Vorgesetzten des Hauptgefreiten erklären müssen, um Befehlsgewalt zu erhalten.

Damit hat er aber offensichtlich eine Schlägerei verhindert, also war es in meinen Augen gerechtfertigt.

.....hätte er sich dennoch zunächst zum Vorgesetzten des Hauptgefreiten erklären müssen, um Befehlsgewalt zu erhalten.....

Unter der Prämisse, daß der ResOffz zum Zeitpunkt des Vorfalls aktiviert und ihm bekannt war, daß es sich bei dem HG ebenfalls um einen derzeit aktiven Soldaten handelte, hätte als "Erklärung" ausgereicht "Ich bin Leutnant..... und befehle Ihnen, das Lokal zu verlassen". Ob einer von beiden Uniform trug oder beide in Zivil waren, spielt keine Geige.

Übrigens hätte an Stelle des ResOffz auch ein frisch beförderter 19-jähriger Unteroffizier einem 35-jährigen HG gegenüber das gleiche Recht, besser gesagt, die gleiche Pflicht.

Wer wem vorgesetzt ist, wird einem Soldaten in den ersten paar Wochen der GA beigebracht. Alleine dass der Hauptgefreite auf dem Leutnant gehorcht hat, ist ein Armutszeugnis. Einheitsfremde Offiziere haben außer Dienst und außerhalb militärischer Liegenschaften genau NICHTS zu sagen. Ein Reserveoffizier hat sogar noch einmal etwas weniger zu sagen, da er als Reservist bis zur Beorderung nicht einmal ein Soldat ist. Um keine Verwirrung zu stiften: Ist ein Reservist beordert, ist er ein ganz normaler Soldat und hat die selbe Rechte und Pflichten wie jeder andere auch.

Die dürfen nichts. Ausser Dienst ist ein Soldat wenn er ein Soldat ist und dienstschluss hat und nicht wenn er Gefreiter a.d ist