Bedrohung durch eine SMS

7 Antworten

Hallo unacanuma,

die Frage ist, was Du unter Einschreiten verstehst.

Zuerst einmal ist der Straftatbestand der Bedrohung nur dann erfüllt, wenn die Person mit einem Verbrechen droht.

Verbrechen sind wiederum nur schwere Straftaten, für die das Gesetz mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe vorsieht. Straftaten wie z.B. Körperverletzung, wo man zwar durchaus auch bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bekommen kann, aber halt kein Mindeststrafmaß gelten hingegen nicht als Verbrechen.

Die Bedrohung sieht laut Gesetz so aus:


§ 241 StGB - Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.


Was aber auch noch in Frage kommen würde, wäre der Straftatbestand der Nötigung. Aber hier muss die Drohung mit einem empfindlichen Übel oder mit Gewalt erfolgen.

Geregelt ist das in folgendem Gesetz:


§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Aber wenn in der SMS nur steht:

** " Gib mir meine Sachen sonst..."**

liegt weder eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB vor, noch die einer Nötigung gem. § 240 StGB, denn aus der SMS geht gar nicht hervor, womit er Dir droht.

Vielleicht meint er damit ja auch, das er ansonsten rechtliche Schritte einleitet, was ja schließlich sein gutes Recht ist.

Aber selbst wenn er den Straftatbestand der Bedrohung oder der Nötigung erfüllt hätte würde die Polizei nichts weiter unternehmen, wenn Du einen entsprechenden Strafantrag stellst, sondern lediglich ein Strafverfahren gegen ihn einleiten, wo am Ende der Richter das Urteil spricht, wenn nicht sogar vorher die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn einstellt.

Falls Du erwartest, das die Polizei ihn jetzt rund um die Uhr überwacht und Dir einen Personenschutz zur Verfügung stellt, muss ich Dich leider enttäuschen, das wird die Polizei mit Sicherheit nicht machen.

Schöne Grüße
TheGrow

Das kommt wohl darauf an, was genau für eine Drohung in der SMS steht. Wenn da steht "sonst bin ich traurig." wohl nicht, wenn aber da steht "sonst bringe ich dich um" ist das eine Straftat.

Nein, das ist nichts für die Polizei.

Die Polizei schreitet erst ein, wenn der Straftatbestand der Bedrohung erfüllt scheint.

Der Straftatbestand erfordert jedoch eine Drohung mit einem Verbrechen.

Ein Verbrechen ist eine Straftat, für die man mindestens ein Jahr Haft als Strafandrohung bekommt.

Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung (mit bleibenden Schäden also), solche Sachen sind Verbrechen, eine Drohung mit ihnen strafbar. Also z.B. "Ich leg Dich um..." ist glasklar eine Bedrohung.

Körperverletzung z.B. ist kein Verbrechen sondern "nur" ein Vergehen. Also eine Drohung mit "Ich hau Dir eine rein..." ist strafrechtlich keine Bedrohung.

Das hat seinen Grund darin, irgendwo muss man eine Grenze ziehen. Diese Grenze hat man wie v.g. beschrieben gezogen. Das muss man machen, dass nicht jeder Unsinn gleich zur Strafbarkeit führt - stell Dir mal z.B. folgende Drohung vor: "Entweder Du hälst Deinen Rand oder ich sage A.....loch zu Dir". Nunja, wäre ziemlicher Unfug, daraus gleich eine Straftat zu machen. Jedoch würde man hierbei mit einer Straftat, einer Beleidigung drohen, also klammert man "kleinere" Straftaten aus.

Um das zu können, muss man Straftaten klassifizieren, das heißt in "Einfache Straftaten" und "Schwere Straftaten" unterteilen. Das hat man gemacht. Einfache sind Vergehen, Schwere sind Verbrechen. Drohen mit den Einfachen ist nicht strafbar, drohen mit den Schweren schon.

Zudem muss das konkret erfolgen. Dein Beispiel, worin steht" xxx, sonst....." ist nicht konkret, auch deswegen ist es bereits nichts für die Polizei.

Man hört ja leider immer wieder, dass erst was passieren muss bevor die Polizei einschreitet. **

Das ist nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch. In Deinem Fall ist es richtig.

Nur wird alles viel zu Bürokratisch gehandhabt. In dieser Situation würde wohl ein klärendes Gespräch bzw eher ein Brief vollkommen ausreichen um denjenigen "einzuschüchtern"

Es wäre noch bürokratischer, wenn die Polizei bei jedem Unfug gleich Papiere in der Gegend verschicken würde. Jeder Quatschkopf mit einer etwas verqueren Argumenation wäre gleich von Verwaltungsakten bombardiert - also das wäre bürokratisch.

Zudem sollte man nicht meinen, man lebt in einem All-Inclusive-Staat, bei dem dieser jeden Mist gleich für jeden Einzelnen zu erledigen habe. Der mündige Bürger, diesem kann durchaus schon zugemutet werden, dass er mal ein paar Sachen selbst anständig und im Einklang mit zulässigen Verfahrensweisen selbst erledigen kann.

und am Ende passiert dann trotzdem etwas, was man wohl möglich hätte verhindern können.

Ja, kann sein. Ein gewissens Risiko trägt jeder selbst, das ist der Preis dafür, am Leben zu sein. Was würdest Du sonst erwaren, dass bei jeder kleinen unterschwelligen Drohung Personenschutz durchgeführt wird? Irgendwo hört es schon mal auf, dann stünde vor jedem 3. Haus rund um die Uhr ein Streifenwagen.

Solange es nur bei SMS bleibt musst du ja keine Angst haben...

unacanuma 
Fragesteller
 31.08.2014, 16:35

Das war nicht die Frage ;) Ich möchte wissen wie das Strafrechtlich ausschaut

DerMitDemPC  31.08.2014, 16:35
@unacanuma

Also eine Bedrohung ist noch nicht festzustellen, er könnte ja auch sagen: ...sonst kaufe ich dir einen Korb Blumen

Keine Bedrohung, weil diese mit einem Verbrechenstatbestand erfolgen muß.