Anzeige wegen Bedrohung was kann mir passieren?
Hallo Leute ich habe heute einen Anruf von der Kriminal Polizei bekommen weil ich angezeigt wurde weil ich eine Person über whatsapp gedroht habe ich habe die Tat sofort gestanden am Telefon und habe gesagt das dass nicht ernst gemeint war und ich die Person an die das war nicht kenne (weil das eine whatsapp Gruppe war und ich die Person wirklich nicht kenne) aufjedenfall wurde ich jetzt angezeigt was kann ich für eine Strafe bekommen ich bin 15 und hatte noch nie Ärger mit der Polizei oder sonstiges kann es sein das es bei einer Verwarnung bleibt? Und ich habe "gedroht das ich bei ihm einbrechen werde" das war aber nicht ernst gemeint weil ich nicht mal weiß wo die Person wohnt
3 Antworten
Könnte sein, dass die Polizei dir auf diese Weise einen "Denkzettel" verpassen wollte und die Sache so durchwinkt (haben sonst genug zu tun). Aber mach keinen Sch.......Junge! Das könnte die Botschaft an dich sein. Ansonsten läuft es bei einer Anzeige so, dass du einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommst (könnte noch passieren), auf dem du Stellung zu der Anzeige gegen dich beziehen musst. Bei schlimmen Sachen geht es dann immer weiter...z.B. mit einer Verhaftung. Man sollte halt nicht drohen. Da hat es jemand in den falschen Hals bekommen und dich prompt angezeigt. So kann's gehen.
Glaube nicht, dass es so schlimm sein wird...aber sie laden dich immerhin vor. Ich hoffe, du "zeigst" dich nicht nur einsichtig, sondern bist es auch. Passieren sollte in der Richtung natürlich nichts mehr. Da du noch minderjährig bist - könnte dich ein Elternteil vielleicht zu dem Termin begleiten?
Schön, wenn man im Internet so anonym Straftaten begehen kann. Andere Mitmenschen bedrohen sollte Volkssport werden! Zur Abschreckung solltest du so richtig öffentlich bloßgestellt und verurteilt werden, damit den anderen Idioten ein Licht aufgeht!
Es wird denke ich bei einer Verwarnung und Gespräch mit den Eltern bleiben. Allerdings könnte es auch zu einer Geldbuße kommen mit Vermerk im Strafregister. Die Geldstrafe zahlst nicht du (denn du bist nicht volljährig) sondern deine Eltern.
Quatsch. Die Eltern zahlen GARNICHTS. Das Jugendstrafrecht sieht auch keine Geldstrafe vor. Ein Vermerk im Führungszeugnis gibt es nicht. Höchstens im Erziehungsregister, wenn es zum Verfahren kommt!
Ach ja? Ich dachte nur ...
Schaden muss ersetzt werden! Wenn ein 15-jähriger zum Beispiel eine Scheibe einschlägt, zahlt er das nicht sondern seine Eltern!
Was ist los? Keine Antwort mehr?
Ja ich muss jetzt zu Kripo und eine Aussage machen aber ich habe mich schon am Telefon einsichtig gezeigt und ja ich hoffe das nichts weiter passiert aber noch eine Frage zur Bundeswehr kann ich jetzt nicht mehr oder?