Einstiegsqualifizierung EQ - Kindergeld - Hartz 4
Hallo, ich habe im Internet schon rumgesucht und viele Infos gefunden, aber dennoch noch nicht das Richtige.
Als Info - ich bin ausbildungsplatzsuchend gemeldet, beziehe momentan Hartz 4 und lebe mit meinem Vater, der ebenfalls Hartz 4 bezieht in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Die beiden Hartz 4 Beträge gehen mit für Miete, Nebenkosten, Lebensmittel usw drauf das ich so gesehen von meinem Kindergeld lebe und dieses halt zur Verfügung habe ( 184€).
Ich hatte zwischenzeitlich einen Minijob (bis zu 450€) wo ich ja maximal 160 hätte behalten dürfen. Ich lag immer unter 300€ was ich verdient habe, dementsprechend hatte ich natürlich auch weniger als Freibetrag. Allerdings wurde da bei mir das Kindergeld mit als Einkommen angerechnet, so das noch mehr abgezogen wurde. Ich weiß nicht mehr wie das genau war, ich weiß nur das von den 184€ Kindergeld wohl 30€ schon eine Versicherungspauschale sind. Was dann noch genau angerechnet wurde weiß ich nicht,
Nun meine Frage: Ich soll eine EQ machen wo ich wohl 220 € bekomme. Also mir zahlt der Arbeitgeber 220€, die er aber vom Amt wieder bekommt. Das das als Einkommen angerechet wird weiß ich ja, also würden mir bei 220 € 100€+20% bleiben, also 100€+24€. Würde bedeuten das ich 124€ bekommen würde. Weiß jemand wie das mit dem Kindergeld ist? Wie viel da abgezogen wird?
So wären es ja sonst 124€+184€ - aber ich schätze mal von dem Kindergeld wird ja auch was abgezogen oder? Darüber habe ich nämlich nichts gefunden. Wenn jemand das ausrechnen könnte wäre es super. Nicht das die 184€ schon als normales einkommen gelten minus der 30€ Versicherungspauschale, also 154 dann, so das ich schon 100 € Freigebtrag dann hätte. Die Restlichen 54€ + 220€ als EQ Vergütung wären ja 274 und das dann als 20% wären ja 54.80€. Also ich steige da nicht mehr durch und es wäre super wenn mir jemanden antworten könnte der sich auskennt wie das ist, was angerechnet wird, wie das mit dem Kindergeld usw ist. Denn ich hätte allein 50€ Fahrtkosten im Monat schon und so weit mir das vom Amt mitgeteilt wurde bekommt man die nicht erstattet.
Danke schon einmal
1 Antwort
Dein Kindergeld von 184 € bekommt zwar dein Vater,wird aber als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet und ab deinem 18 Lebensjahr werden dir von diesem theoretisch 30 € Versicherungspauschale abgezogen,solange du kein Erwerbseinkommen erzielst !
Denn dann fallen diese 30 € weg,es wird dann das Kindergeld voll angerechnet und dir stehen dann diese von dir genannten Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.
Diese würden dann wie von dir genannt bei 220 € Brutto wie Netto insgesamt 124 € ergeben und 96 € würden dir auf deinen Bedarf angerechnet.
Der Freibetrag setzt sich aus den 100 € Grundfreibetrag zusammen und ab 100 € - 1000 € noch mal 20 % Freibetrag und das ergibt dann bei 220 € diese 124 € an Freibetrag.
In diesen 100 € Grundfreibetrag sind deine Aufwendungen für die Beschäftigung bereits enthalten,zusätzlich könntest du dann nur etwas geltend machen,wenn du min.400 € pro Monat verdienen würdest und diese 100 € Grundfreibetrag deine Fahrkosten nicht decken würden.
Dann könntest du auf Nachweis den Differenzbetrag beim Jobcenter geltend machen.
Ab deinem 18 Lebensjahr steht dir ein Regelsatz von 320 € zu + dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass ergibt dann deinen individuellen Bedarf.
Der Kopfanteil berechnet sich aus der Anzahl der Personen im Haushalt,lebst du also mit deinem Vater allein,sind das dann 50 % der Warmmiete,die kommen zu deinem Regelsatz von 320 €.
Von diesem Bedarf werden dann deine 96 € anrechenbares Erwerbseinkommen abgezogen und das volle Kindergeld von 184 €. Das sind dann insgesamt 280 € anrechenbares Einkommen und dir würden noch 40 € für deinen Regelsatz zustehen,damit du auf deine 320 € kommst und deine 50 % Kopfanteil der KDU.
Wenn dein Vater dir bisher deine 184 € Kindergeld gegeben hat,dann hast du Glück gehabt,denn dein Regelsatz beträgt ja nur 320 € und wenn ich 184 € Kindergeld abziehe sind das 136 € und dazu kamen noch die 30 € Versicherungspauschale,die dir bisher theoretisch abgezogen worden.
Dein Vater hatte also für deine Verpflegung und Anteil Strom 166 € pro Monat zur Verfügung,ich nehme ja an das du von deinen 184 € Kindergeld dann sonst alles selber zahlen musstest.
Du bzw.dein Vater hat also für dich noch 166 € für deinen Regelsatz bekommen + deine 50 % Kopfanteil der KDU.
Wenn du jetzt deine 220 € verdienst und davon 124 € Freibetrag abgezogen werden,dann werden dir 96 € von deinem Bedarf abgezogen,dass ist dein anrechenbares Erwerbseinkommen und dazu kommen dann deine diesmal vollen 184 € Kindergeld.
Das ergibt dann ein gesamtes anrechenbares Einkommen von 280 € und wenn ich dein vorheriges anrechenbares Kindergeld von 154 € abziehe ergibt das eine Differenz von 126 € pro Monat.
Dein Vater bekommt dann nicht mehr 166 € für deinen Regelsatz + deine 50 % Kopfanteil der KDU - sondern nur noch 40 € für deinen Regelsatz + die 50 % Kopfanteil der KDU.
Wenn ich jetzt davon ausgehe,dass dein Vater nach wie vor diese 166 € benötigt um dich über den Monat zu bekommen und die 40 € ALG - 2 Aufstockung für deinen Regelsatz abziehe,dann komme ich wieder auf diese 126 € Differenz und diese müsstest du im Normalfall von deinen 220 € Brutto wie Netto zahlen,es blieben dir dann also nur 96 € übrig und davon noch 50 € Fahrgeld abgezogen,ergibt ein Plus von ca.46 € für dich und pro Monat.
Also hättest du rund 140 € weniger als zuvor,wenn dein Vater keine andere Lösung für das Problem findet und dich mit seinem Regelsatz oder angespartem Vermögen versorgt.