Bedarfsgemeinschaft und Teilzeitjob

1 Antwort

Dir wird gar nichts abgezogen nur fällst Du bei der Berechnung Deiner Eltern raus, wenn Du da wohnen bleiben willst solltest Du dann Miete zahlen & Kostgeld abgeben oder läßt Dir das KG(sollten Deine Eltern das noch erhalten) direkt auszahlen und nimmst ein WG-Zimmer falls Du 18zehn bist..