Bearbeitungszeit für einen Beschluss bei einer Behörde?

2 Antworten

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Üblicherweise hat eine Behörde drei Monate Zeit, einen Antrag oder einen Widerspruch zu bearbeiten (angemessene Bearbeitungszeit). Danach steht es dir offen, den Burschen mitzuteilen, dass du gewillt bist, eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht loszutreten, in den meisten Fällen hilft das den Damen und Herren Beamten auf die Füße. (§ 75 VwGO)

Da viele Behörden chronisch unterbesetzt sind, die Städte pleite und auch niemand die Absicht hat, das zu ändern, würde ich dir ja auch noch den Hinweis auf gleichlautende Post an den Bürgermeister oder Verwaltungsdirektor anraten. Die Beamten in den Ämtern begrüßen in der Regel, wenn "oben" auch 'mal ein wenig Ärger ankommt. ;-)

pinchas40 
Fragesteller
 21.05.2011, 01:22

Danke für deine Antwort.

§ 75 VwGO behandelt ja Widersprüche und Anträge. Jetzt gibt es aber bei Ständesämtern kein Widerspruchsverfahren. Sie sind Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit und man muss direkt klagen. Das habe ich gemacht und gewonnen.

Es muss nichts mehr geklärt werden, das Amt muss nur noch Kopien anfertigen und mir zuschicken.

Weisst du, ob es eine Frist dafür gibt, einen Beschluss umzusetzen?

Der Beschluss ist seit fast 3 Monaten rechtskräftig und ich habe keine Lust mehr zu warten. Deshalb die Frage.

GuyHeadbanger  23.05.2011, 12:31
@pinchas40

Mein Kollege ist Verwaltungsfachangestellter, aber leider kann er die konkrete Frage auch nicht beantworten. Ich würde rein gefühlsmäßig sagen, dass die auch hier max. 3 Monate Zeit haben. Ein Brief mit kann ja nichts schaden.

Es sind schon öfter Fragen bezüglich einer Untätigkeitsklage hier gestellt worden. Daher die folgenden Informationen als Tip für alle.

Muster für eine Untätigkeitsklage

Sozialgericht, Ort

Datum

B I T T E S O F O R T V O R L E G E N

Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG

Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Kläger/in./.ARGE/Jobcenter etc. Geschäftsführung, Straße, PLZ, OrtGeschäftszeichen: Beklagte/r

Beantragt der/die Klägerin:

Die/den Beklagte/n zu verurteilen, über den Widerspruch der/des Klägers/In vom ……gegen den Bescheid der Beklagten vom ………….. zum Aktenzeichen ……….. zu entscheiden.

Die Beklagte ist trotz Erinnerung vom ……….. und einer Fristsetzung bis zum …….. bis heute nicht tätig geworden.

Der/die Kläger/In benötigt nunmehr eine Entscheidung, da die Beklagte nach Auffassung des Klägers Leistungen für den Zeitraum vom ………. bis ………. (bzw. andere Gründe) rechtswidrig vorenthalten hat und über den Widerspruch bisher nicht entschieden hat.

Unterschrift

Anlagen.

Hier noch einige ergänzende Infos von mir:

Die Klage ist nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. In der Regel ist dafür gemäß § 75 S. 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten notwendig.

Gemäß § 75 S. 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist im Widerspruchsverfahren ohne Durchführung eines Vorverfahrens zulässig. Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern. Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt.Soweit § 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) eingreift, also die Genehmigung bei Untätigkeit der Behörde fingiert wird, hat § 75 VwGO keine Bedeutung.

Sozialgerichtliche Untätigkeitsklage

Im Sozialrecht ist als spezialgesetzliche Norm § 88 SGG einschlägig. Die Frist beträgt derzeit sechs Monate für den Bescheid und drei Monate für den Widerspruchsbescheid.Daneben kann als Rechtsschutz auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen und dann beim jeweiligen Sozialgericht erhoben werden, wenn man der Annahme ist, dass der zur Zahlung Verpflichtete (In der Regel der kommunale Träger: Job-Center, Landkreis), den auszuzahlenden Betrag bewusst verzögert oder verhindert und nur 66 bis 90 Prozent der Regelleistung oder weniger für die Bedarfsgemeinschaft aktuell zur Verfügung stehen.