Deutsche Behörden dichten mir bosnische Staatsangehörigkeit an
Hallo zusammen,
ich bin XXXX in XXX geboren. Meine Mutter hatte bei meiner Geburt noch die Jugoslawische Staatsangehörigkeit, mein Vater ist Deutscher. Ich wurde nie in Jugoslawien bzw. Bosnien registriert!
Als ich XXXX zur Bundeswehr gekommen bin wurde ich nach meiner Grundausbildung in einem Bereich eingesetzt der eine Sicherheitsüberprüfung durch den MAD erforderlich machte. Dabei ist raus gekommen, dass die deutschen Behörden davon ausgehen dass ich die Serbisch-Montenegrinische Staatsangehörigkeit habe.
Ich habe mehrmals Kontakt mit entsprechenden Behörden aufgenommen um klar zu stellen dass dies nicht der Wahrheit entspricht, mal ganz abgesehen davon stammt meine Mutter aus Bosnien. Jetzt sollte ich aber einen Nachweis erbringen dass ich aus der Staatsangehörigkeit entlassen wurde. Das Logikproblem dass man aus einer Staatsangehörigkeit, die man nicht besitzt und nie besessen hat, auch nicht entlassen werden kann, interessiert den deutschen Beamten aber leider nicht besonders.
Wir sind dann mal ins Konsulat von Serbien-Montenegro gefahren und haben versucht da irgend ein Papier zu bekommen welches die Behörden überzeugt. Dort wurde uns gesagt dass das Amt eine Anfrage an das Konsulat stellen soll, dann könnte man eine entsprechende Negativbescheinigung ausstellen. Die Antwort der deutschen Behörde war dann sinngemäß: Das stimmt nicht.
Von dem Zeitpunkt an habe ich die Sache dann erstmal auf Eis gelegt. Bei meiner nächsten Sicherheitsüberprüfung XXXX wurde mir vom MAD dann mitgeteilt dass ich auf einmal die bosnische Staatsangehörigkeit habe. Na sowas. Mein Problem bei dieser Geschichte bestand darin dass ich einen Wisch unterschreiben musste, dass mir, da es sich um eine innerstaatliche Angelegenheit handelt, jegliche Unterstützung durch die deutsche Botschaft in Bosnien verweigert wird falls ich Hilfe benötige. An sich kann mir das jetzt auch egal sein da meine Großeltern, die der einzige Grund waren warum ich diese Land überhaupt jemals, betreten habe, mittlerweile verstorben sind. Ich habe ansonsten absolut keinen Bezug zu Bosnien. Ich spreche auch die Landessprache nicht.
Das nächste mal als ich mit der Geschichte konfrontiert wurde, war beim Abholen meines neuen Reisepasses. Ich sollte einen Zettel unterschreiben auf dem ich angebe eine zweite Staatsangehörigkeit zu besitzen. Da dies nicht der Wahrheit entspricht wollte ich Nein ankreuzen. Durfte ich aber nicht weil im Computer ja was anderes steht. Also habe ich nichts angekreuzt. Das ging dann merkwürdigerweise auch.
Da ich mir durchaus vorstellen kann, dass aufgrund dieser Geschichte in Zukunft bei solchen Behördensachen wirklich mal große Probleme auftreten könnten, würde ich diesen verdammten Eintrag gerne loswerden. Hat irgendjemand eine Idee wie? Es kann ja nicht sein das die Behörden einfach etwas ohne Nachweis behaupten und mir Nachteile dadurch entstehen!
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11 Antworten
Mit diesem Problem stehst Du nicht alleine. Leider ist es in Fällen wie diesem nicht möglich, eine formgerechte Bereinigung durchzuführen, weil der Staat, der eigentlich die Nichtzugehörigkeit bestätigen müsste, schlicht nicht mehr existiert und auch keinen einheitlichen Rechtsnachfolger hat. Aufgrund der divergierenden Regelungen zur Staatsbürgerschaft zwischen D und anderen Staaten (insbesondere Nicht-EU-Staaten) hast Du - wenn ich das richtig verstehe - als Kind eine doppelte Staatsbürgerschaft erworben (nämlich die jugoslawische über die Mutter und die deutsche über den Vater), hättest diese aber bis zum 18. oder 23. LJ (das weiß ich jetzt nicht, und es hängt wegen der Gesetzesänderungen auch zum Teil davon ab, in welchem Jahr Du 18 wurdest) ablegen müssen. Das ist nicht erfolgt und kann auch nicht geheilt werden, weil es den Staat Jugoslawien nunmal nicht mehr gibt. Hier mangelt es schlicht an einer systematischen Rechtsordnung, mit der sich diese Misere beheben ließe.
Schließlich hat ja jugoslawien nicht plup gemacht uns sich aus dem universujm gebeamt - es gibt rechtsnachfolger
Nein. Es gibt 6 unabhängige Nachfolgestaaten, aber keiner ist Rechtsnachfolger der SFRJ. Genau das ist die Krux. Man könnte hier nur den Umweg gehen, die jetzige Staatsangehörigkeit der Mutter festzustellen, und dann von diesem Staat eine Negativbescheinigung für den Sohn einzuholen. Das aber scheitert an mindestens 3 Dingen:
- Die Mutter dürfte wenig bis kein Interesse an diesem Aufwand haben, aber ohne deren Nachweis einer bosnischen STA ist eine Klärung unmöglich;
- Ob das bosnische Konsulat eine solche Negativbescheinigung überhaupt ausstellt, ist fraglich;
- Der Vorgang kann nur vor Ort in Bosnien geklärt werden. Und das kann Monate dauern.
zu 1. Ob mutti da interesse hat ist der Behörde egal - entweder ist sie noch Ausländerin und es gibt ne Ausländerakte oder es gibt ne Einbürgerungsakte. Damit ist schon mal eine Vermutung über die Sta möglich. Und dann wird Fragesteller aufgefordertt eine entsprechende Bescheionigung zu besorgen
zu 2 Klar machen die das gegen Gebühr. Und wenn Fragesteller Pech hat stet da drin das ne Nachregistrioertung möglich ist. Folge:_ Nachregistrierung und dann Entlassung - mascht reichlich Kohle für das Konsulat
zu 3 Nöö, das geht auch übeer Botschaft/Konsulat - kost nur mehr Geld und dauert länger Und ? wo ist das Problem ? Fragesteller rennt bereits viele Jahre mit dem Problem rum, da kommts auf ein Paar Monate nicht an.
Ob mutti da interesse hat ist der Behörde egal
Das ist wahr, hilft aber in der Sache nichts. Denn wenn die Mutter (verständlicherweise) weder Willen noch Interesse mitbringt, sich mit der Sache zu befassen, kann ihr die Aufforderung völlig gleichgültig sein. Auffordern könnte sie rechtswirksam nur eine deutsche Behörde, aber der ist das in der Sachlage total egal. Und da sie in D lebt und dort unbefristetes Aufenthaltsrecht (ggfs. sogar Einbürgerungsrecht) hat, wozu sollte sie sich mit einer konsularischen Vertretung herumstreiten, die ihr ebenso in D herzlich egal sein kann?
Klar machen die das gegen Gebühr.
Offenbar nicht. Siehe:
"Dort wurde uns gesagt dass das Amt eine Anfrage an das Konsulat stellen soll, dann könnte man eine entsprechende Negativbescheinigung ausstellen. Die Antwort der deutschen Behörde war dann sinngemäß: Das stimmt nicht."
Und so kenne ich das auch. Einen Antrag auf Negativbescheinigung kann nur der Antragsteller selbst einreichen, und dazu muss er sich in das jeweilige Land begeben. Diese Bescheinigung wird AFAIK überhaupt nicht in Auslandvertretungen ausgestellt. Das kann u.U. bedeuten, dass der Antragsteller Monate vor Ort sitzen und abwarten muss, was die Bürokratie so gebiert.
Und da sie in D lebt und dort unbefristetes Aufenthaltsrecht (ggfs. sogar Einbürgerungsrecht) hat,
braucht sie aucvh nicht, macht die Behörde nach Aktenlage. Und ne Aufforderung gibts an den Fragesteller, nicht an die Mutter. Ausser sie ist nicht deutsch und die Sta ist nicht geklärt, dann ist sie zur Mitwirkung verpflichtet.
Einen Antrag auf Negativbescheinigung kann nur der Antragsteller selbst einreichen, und dazu muss er sich in das jeweilige Land begeben.
Habe es in der Praxis oft erlebt das es funktioniert. Egal ob nun ehemaliges Jugoslawien oder ehemalige Sovietunion. Das ist eben auch eine Aufgabe der Konsularischen Vertretunen (auch wenn sie sowas meist nur an das zuständige Ministerium im Heimatland weiterkleiten.
Billiger und schneller ist sowas meist im Heimatland zu bekommen. Sowas geht auch über nen Anwalt vor Ort.
Dazu gibt es hier ein paar grundlegende Informationen: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/abstammungsprinzip/_node.html
Zitat:
Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn die Mutter oder der Vater oder beide deutsche Staatsbürger sind. Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Sind deine Eltern verheiratet?
PS: Nach mehrmaligem Lesen der Frage ist mir jetzt klar geworden, dass bei dir anscheinend die deutsche Staatsangehörigkeit nicht angezweifelt wird, du aber die zusätzliche bosnische loswerden willst. Ist das richtig?
Falls ja, vergiss meine Antwort. Dazu kann ich leider nichts beitragen.
M.E. ist eine Lösung unmöglich. Man kann rechtlich betrachtet die Staatsbürgerschaft eines nicht mehr existenten Staates nicht ablegen und auch nicht widerlegen, weil dazu nach Staatsrecht die Bestätigung der Aufgabe des aufgebenden (und eben erloschenen) Staates notwendig wäre. Eine Staatsbürgerschaft kann nämlich nicht einseitig juristisch bindend aufgekündigt, sondern bestenfalls aberkannt werden. Aber dazu bedürfte es eines Staates...
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem. Ich hatte einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt. Dabei wurde ich vom Landratsamt informiert dass ich wohl neben meiner bekannten kroatsichen Staatsbürgerschaft wohl auch die bosnische Staatsbürgerschaft bisitzen würde da meine Eltern ursprünglich von dort stammten. Dabei wurde ich auch in Kenntnis gesetzt dass man die Staatsangehörigkeit von BuH durch Abstammung erwirbt. Egal ob man in Deutschland geboren wird. Das ist im bosnischen Gesetz geregelt. Das hat sich aber wohl 1998 geändert. Wahrscheinlich ist das bei deiner Staatsangehörigkeit ebenfalls so gelaufen. Ich muss jetzt - obwohl ich keinen bosnischen Pass habe - einen Antrag auf Verzicht der bosnischen Staatsbürgerschaft stellen. Das wirst du wahrscheinlich auch so machen müssen. Ist doch echt alles kake ...
Es ist eine komplizierte Angelegenheit mit uns Halbjugoslawen. Die doppelte Staatsangehörigkeit gibt es nämlich eigentlich gar nichtmehr insofern ist der Eintrag nicht rechtens. Ich selbst hatte auch immer deutsche Staatsbürgerschaft, als ich mich vor zwei Jahren dann weigerte ein Bußgeld für Falschparken zu zahlen, weil ich nicht falsch parkte und ich dann auch die 15Euro nicht einsehen wollte, ließ ich mich auf das Behörden-PingPong ein und verweigerte die Forderung. Die Folge war reichlich Schriftverkehr zwischen dem Landratsamt und mir. Unter anderem war da ein Brief dabei, der mir förmlich meine Rechte beschrieb und mich "warnte" dass sowas in höchster Instanz vor Gericht kommen kann. Unten drunter war ein Aktenzeichen, mein Name, meine Anschrift, mein Geschlecht und meine Nationalität - und siehe da... Ich war Deutsch-Jugoslawe.. Ja wirklich, Deutsch-Jugoslawe... A) Eine doppelte Staatsangehörigkeit mit Nicht-EU Staaten gibt es meines Erachtens seit den 2000ern nichtmehr. B) War ich nie Jugoslawe, bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und habe auch nur ein emigriertes Elternteil, meine Muter ist deutsch C) Gibt es Jugoslawien nichtmehr, wie kann ich also die Nationalität innehaben?
- Übrigens, nur am Rande: Ich musste das blöde Falschpark-Bußgeld wirklich nie zahlen und habe recht bekommen ;)
Gut - aus dem Militäralter war ich raus und das nach Serbien geh ich eh nichtmehr, da meine Verwandschaft durch Kriege und Krankheit verschieden ist... Trotzdem bin ich der Sache nachgegangen. Ich ging auf das Landratsamt zu der Dame die den Fall bearbeitete und fragte Sie wie das sein kann. Die war ziemlich ratlos und meinte, dass es vielleicht einfach ein "kleiner Fehler" ist. Mit Pass und Geburtsurkunde Kopie ließe sich das aber schnell erledigen. Gut, gesagt getan... Beides hingeschickt und die Sache vergessen. Letztes Jahr habe ich mir dann für meine Bewerbungen ein Führungszeugnis schicken lassen... und dann Schock:
Kein Eintrag oder so, aber WIEDER die Deutsch-Jugoslawische Staatsangehörigkeit. Ich schüttelte den Kopf, schmunzelte und beließ es dabei. Warum? Weil es mir ehrlich gesagt egal ist und ich - im Gegensatz zu dir - immerhin ein bisschen Verbindung in den Süden hatte und habe... Dennoch ist es erschreckend wie unzuverlässig und unprofessionell deutsche Behördenapparate funktionieren, wenn man sie mal tatsächlich braucht.
Ich wünsch dir Erfolg bei der Sache. Wollte dir meine Erfahrungen nur mal mitteilen und sagen dass du nicht alleine bist. Werde mir diese Frage hier speichern und hoffe auf Updates wie es weiterging bei dir. Vielleicht kannst du mich ja auch von der zweiten, falschen Staatsbürgerschaft befreien.
Beste Grüße
Es ist schön zu lesen dass ich nicht der Einzige bin :D Der Eintrag der falschen Staatsbürgerschaft in meinem Führungszeugnis, lies sich übrigens Problemlos über das Einwohnermeldeamt entfernen.
Eine doppelte Staatsangehörigkeit mit Nicht-EU Staaten gibt es meines Erachtens seit den 2000ern nichtmehr
Doch, kann es geben, z.B. wenn es jemandem nicht möglich ist, aus der anderen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.
Übrigens, nur am Rande: Ich musste das blöde Falschpark-Bußgeld wirklich nie zahlen und habe recht bekommen ;)
Aber sicher nicht wegen der Staatsangehörigkeit.
Deshalb ja auch "Übrigens, am Rande" Brainiac.
was ein Nonsens von dir und der komischen unwissenden Dame im Amt.
Die doppelte Staatsangehörigkeit gibt es nämlich eigentlich gar nichtmehr insofern ist der Eintrag nicht rechtens
Blödsuinn. Wenn ein eklternteil eine sta hat und der andere eibne andere sta und beide staatzen das Abstammungsprinzip habe dann hast du 2 sta!
Fakt ist mit Geburt warst du deutsch und jugoslawisch. Zu prüfen wäre nun ob du eine der Nachfolgestaatsangehörigkeiten erwortben hast. Vermutlich ja. Und daran ändert nixchts das deine Eltern dich illegalerrweise nicht haben registrieren lassen.
Einzig korrekter weg wäre gewesen das du ne Nichtbnerscheinigung vom entsprechendehb Konsulat besorgst.
Ne deutsdcvhe Geburtsurkunde sagt zum einen nix über die staartsangehörigkeit aus und zuim anderen stwellt sie auch keine sta fest.
Besorg von den Bosnischern Behörden (Konsulat - bosnisches Innenministerium) eine Bescheinigung worin steht das du nicht die bosnische Sta besitzt und sie auch nicht durch nachregistrierung erwerben kannst.
Bei deiner zuständigen staatsangehörigkeitsbehörde vorlegen und duie veranlassen das der Eintrag gelöscht wird.
Es kann ja nicht sein das die Behörden einfach etwas ohne Nachweis behaupten und mir Nachteile dadurch entstehen!
Tun sie auch nicht. Mutter war jugoslawisch, dann bosnisch. logischerweise bist du dann auch bosnisch. Daran ändert es überhaupt nichts das deine Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind und dich nicht haben registrieren lassen.
bis zu diesem satz echt schön und richtig:
Falsch, gilt nur fg+ür Optionsdeutsche (beide Eltern ausländer) aber gilt nicht ffür natürliche Mehrstaater.
Unfug. Man muss nur klären ob man die sta eines der Nachfolgestaaten erworben hat. Fertig. Schließlich hat ja jugoslawien nicht plup gemacht uns sich aus dem universujm gebeamt - es gibt rechtsnachfolger