Antwortzeit nach Widerspruch

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Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung. Da dies bei Dir offenbar nicht zutrifft, ist eine pauschale Antwort ohne nähere Angaben nicht möglich. Im Verwaltungsrecht soll innerhalb von drei Monaten eine Zwischennachricht erfolgen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich nicht wesentlich länger hinziehen. In der Justiz ist es nicht anders, da kann es bei einem komplizierten Normenkontrollverfahren Jahre dauern.

Hi,

ohne die Behörde oder das Gericht zu kennen, kann man deine Frage auch nicht beantworten.

Keine Behörde. Zum Beispiel eine Firma gegen eine Privatperson. Wie lange hätte die Firma Zeit um auf den Widerspruch zu Antworten?