Antwortzeit nach Widerspruch
Hallo erstmal. Wenn man z.b einen Festellungsbescheid bekommen hat, und inerhalb der 4 wöchigen Widerspruchsfrist Einspruch eingelegt hat, in welchem Zeitraum muss dann der Gegner eine Antwort gegen meinen Widerspruch geben? (keine deutsche Behörde oder Amt. Darüber weiß ich Bescheid). Hat der Gegner auch nur 4 Wochen Zeit oder ist der Zeitraum nicht gesetzlich geregelt? Wenn Möglich bitte mit Quellenangabe. Danke.
2 Antworten
Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung. Da dies bei Dir offenbar nicht zutrifft, ist eine pauschale Antwort ohne nähere Angaben nicht möglich. Im Verwaltungsrecht soll innerhalb von drei Monaten eine Zwischennachricht erfolgen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich nicht wesentlich länger hinziehen. In der Justiz ist es nicht anders, da kann es bei einem komplizierten Normenkontrollverfahren Jahre dauern.
Hi,
ohne die Behörde oder das Gericht zu kennen, kann man deine Frage auch nicht beantworten.
Keine Behörde. Zum Beispiel eine Firma gegen eine Privatperson. Wie lange hätte die Firma Zeit um auf den Widerspruch zu Antworten?