Bearbeitetes Bild - Quellenangabe?

5 Antworten

Verwenden -Ja... Bearbeiten - Nein !... Quellangabe - zwingend !

Die Verwendung für die Schule erlaubt § 46 Abs.1 Satz 1 UrhG


(1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines Werkes, von Sprachwerken oder von Werken der Musik von geringem Umfang, von einzelnen Werken der bildenden Künste oder einzelnen Lichtbildwerken als Element einer Sammlung, die Werke einer größeren Anzahl von Urhebern vereinigt und die nach ihrer Beschaffenheit nur für den Unterrichtsgebrauch in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung oder in Einrichtungen der Berufsbildung oder für den Kirchengebrauch bestimmt ist.


Bei der Verwendung für die Schule gilt es aber noch weitere Dinge unbedingt zu beachten.

Die Bearbeitung verbietet dir § 15 UrhG i.v.m. § 23 UrhG, das ist das ausschließliche Recht des Urhebers und bedarf der Zustimmung


Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.


Zur Angabe der Quelle bist du dem Gesetz nach generell verpflichtet


(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben.


Im Englischen läuft das dann wie folgt:

Source: Adapted from Autor, Jahr, Seite

Im Deutschen wäre das:

Quelle: In Anlehnung an Autor, Jahr, Seite

Also eigentlich darfst du es nicht bearbeiten. Da ich aber nicht glaube das irgendjemand dich deswegen anzeigen wird kannst du es ruhig machen.

Quellenangabe muss dazu, angezeigt wirst du zwar nicht, aber es gibt abzug in der note. Auf der sicheren seite fährt man, wenn man sich beim Autor eine erlaubnis holt, aber das macht heute keiner mehr(wegen solchen unnötigen sachen wählen ja so viele die piraten^^)