Bausparvertrag vorzeitig kündigen - was bleibt, was geht verloren? Was sollte ich tun?

8 Antworten

Na das musst Du selber für Dich entscheiden, ob es Sinn macht Deinen Bausparvertrag zu kündigen. Generell empfiehlt Dir jeder ihn zu behalten.

Als Kündigungsvorlage kann ich Dir das nur empfehlen, das geht echt einfach. Musst Du nur Deinen Grund einschreiben und fertig.

www.contractix.de/kuendigen/bausparkasse-schwaebisch-hall-ag.html

Liebe Grüße Isa

Dann lieber ruhen lassen. Wenn Du vorher kündigst, machst Du zu viele Verluste. Ein Bausparvertrag muss sieben Jahre bestehen. Das ist doch nicht mehr so lang.

Solche Verträge würde ich erst kündigen, wenn ich dringend das Geld bräuchte! Sonst stehen lassen, entweder sogar noch weiter füttern oder ruhen lassen, bis er auszahlungsreif ist.

Ich würde den Vertrag auch kündigen bzw. eventuell noch etwas warten bis du dein Kapital zu günstigen Konditionen entnehmen kannst. Grundsätzlich muss bei der Kündigung durch den Bausparer auch unterschieden werden, in welcher Phase die Kündigung erfolgt. Mehr Informationen stehen unter http://www.bausparvertragkuendigen.org/

Als Bezirksleiter einer Bausparkasse kann ich Dir nur raten: Lass Dich von Deinem Berater beraten.

Es ist nicht richtig, dass der Vertrag 7 Jahre laufen muss. Da Du das Geld wohnwirtschaftlich verwenden möchtest, verlierst Du die WOP nicht, auch nicht wenn Du den Vertrag vor Ablauf der 7 Jahre verwendest. Wichtig: nicht kündigen sondern zuteilen lassen. Gegebenenfalls muss dazu die Bausparsumme reduziert werden, damit der Vertrag innerhalb von 3 Monaten zugeteilt werden kann. Was geschehen muss, damit der Vertrag zum richtigen Zeitpunkt zugeteilt werden kann, kann Dir allerdings konkret nur Deine Bausparkasse bzw. Dein Berater beantworten.

FordPrefect  18.12.2008, 14:36

kopfkratz
Ich dachte immer, die WOP-Berechtigung verfällt, wenn man sich das Kapital direkt auszahlen lässt, und eben nicht in eine Anschlussfinanzierung beim selben Institut einbringt (oder einem anderen Finanzinstitiut per Überweisung)?

lion408  18.12.2008, 19:10
@FordPrefect

Nein, die WOP Berechtigung verfällt nur, wenn das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich genutzt wird. Ausnahme: der Vertrag ist bereits 7 Jahre alt. Übrigens: diese Ausnahmeregelung gilt nicht mehr für Neuabschlüsse ab 2009 - dann muss das Guthaben immer wohnwirtschaftlich genutzt werden.

rosiS04 
Fragesteller
 18.12.2008, 14:43

Habe keine Bausparsummer abgeschlossen, habe einen Tarif ohne Bausparsumme.

Geht das da auch, den Vertrag zuteilen zu lassen?

Bedeutet zuteilen auch, dass ich mir den Betrag auszahlen lassen kann?

lion408  18.12.2008, 19:32
@rosiS04

Ich persönlich war etwas überrascht, dass Du einen Tarif ohne Bausparsumme abgeschlossen hast. Soetwas ist mir bislang unbekannt gewesen. Habe eben einmal recherchiert, in der Tat: es gibt in Deutschland 2 kleinere Bausparkassen, die Tarife ohne Bausparsummen anbieten. Wie es hier mit einer Zuteilungsbeschleunigung aussieht entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Es gibt sicherlich aber eine Möglichkeit, denn Bausparen - egal bei welcher Bausparkasse - ist wesentlich flexibler als viele glauben. Frag einfach mal dort direkt nach.

malli  19.12.2008, 11:24
@lion408

ich kenne nur den R66 von der dresdener bank ohne bausparsumme mit dem teilen lassen da solltest du genau in die bedingungen schauen der R66 z.b. geht nur einmal zu teilen und mann bezahlt die abschlussgebür für das teilen!