DSL vorzeitig kündigen wegen Umzug ins Studentenwohnheim?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo "dianka89",

sofern der bisherige Vertragspartner und Telekommunikationsanbieter die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen kann, so kannst Du Deinen Telekommunikationsvertrag gem. § 46 Abs. 8 TKG mit einer Dreimonatsfrist kündigen. Dies solltest Du daher eingehend prüfen.

Sollte die Leistung wie bisher auch an neuer Stelle möglich sein, so steht Dir leider kein Sonderkündigungsrecht zu.

Viele Grüße, Will.

Vielen Dank WillLoman, werde das eingehend tun.

@dianka89

Gerne und vielen Dank für den Stern.

Kündigen geht generell nur schriftlich. Das würde ich auch sofort tun. Bitte um vorzeitige Vertragsentlassung (mit deiner Begründung). Der Kündigungstermin wird dann bestätigt für Mitte Dezember 2013. Nach dem Umzug musst du dich ummelden. Schicke deinem Provider eine Kopie deiner Ummeldebestätigung. Die verlegen den Kündigungstermin in der Regel nach vorne.

okay das werde ich machen. Danke für die hilfreichen Tipps.

In den meisten Fällen sind die Anbieter bei Wohnortwechsel kulant und lassen dich vorzeitig aus dem Vertrag (darauf hast du aber keinen Rechtsanspruch). Oft unter der Bedingung, dass man am neuen Wohnort einen neuen Vertrag mit dem selben Anbieter abschließt. Was ja aber bei dir keinen Sinn hätte. Insofern würde ich einfach mal freundlich und leicht unterwürfig anfragen.

Das hört sich doch garnicht schlecht an, werd das mal versuchen. Danke!

Nur wenn der Anbieter sich drauf einlässt. Du hast einen Vertrag abgeschlossen und der muss erstmal eingehalten werden.