Bausparer an 2. Rang eintragen, aber wie stelle ich das sicher?

2 Antworten

Sie sehen das grundrichtig. Die hypothekarisch besicherte Bank erfährt in aller Regel die 1. Rangstelle, Bauspardarlehen rangieren dagegen häufig an 2. Rangstelle. Bei Sparkassen ist dies im Rahmen der "Finanzierung aus einer Hand" völlig unproblematisch. Ändern Sie die Erstrangfinanzierung, ist der 2.Rangstelle die Zustimmung vorbehalten, da diese bei erneuter voller Ausschöpfung des 1. Ranges u.U. neue evtl. höhrere Vorlasten zu dulden hat; letztlich regelt diesen Anspruch aber die mit der Bausparkasse getroffene Darlehensvereinbarung (Stichwort: Rangverzichtserklärung).

hanashra 
Fragesteller
 26.02.2014, 17:31

Vielen Dank für die Antwort, im Moment ist es ja so, dass es eine Grundschuldabtretung für eine Bank gibt. Diese sichert damit zwei Darlehen ab und die Bank steht logischerweise im 1. Rang. Wenn ich also jetzt einen der beiden KRedite (der kleinere) durch die Bausparkasse ablösen möchte, dann kann diese ja weder die Grundschuldabtretung noch den 1. Rang haben, richtig? Das bleibt ja bei der aktuellen Bank. Ich brauche also ohnehin die Rangverzichtserklärung der Bausparkasse und damit wird der Bausparer in den 2. Rang eingetragen.

hanashra 
Fragesteller
 26.02.2014, 17:31

Doppelpost, sorry

schelm1  26.02.2014, 17:45
@hanashra

Es könnte ein nachrangiger Teilbetrag an die Bausparkasse abgetreten werden oder ein zweites Grundpfandrecht beurkundet werden.

Hallo, so wie Deine Finanzierung aussieht war das bei mir auch vor ein paar Jahren

Um den Rang sicherzustellen, benötigst Du eine sog. RANGRÜCKTRITTSERKLÄRUNG - in Deinen Fall vom Bausparer zu Gunsten der Bank.

Mein Bausparer hat sich damals bei mir darauf eingelassen und den 2. Rang akzeptiert, weil der Kredit von der Bank eben die höhere Summe war.

So pauschal kann man das aber nicht sagen. Manchmal schalten die auch auf blöd !

Dann hilft nur freundlich mit den Leuten verhandeln - von wegen guter Kunde und so - und hoffen, dass sich der RICHTIGE auf den Rangrücktritt einlässt.

Den Rangrücktritt soltest Du notariell beglaubigen - oder im Grundbuch eintragen lassen.

Gruß

hanashra 
Fragesteller
 26.02.2014, 17:32

Vielen Dank, das hilft mir schon weiter.