Ist die Kostenrechnung eines Notars für die Löschung einer Grundschuld steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Warum eigentlich löschen? Es genügt doch, wenn der Darlehensgeber den Grundschuldbrief zurückgibt. Falls später wieder einmal ein Darlehen benötigt wird, kann der Grunschuldbrief wieder verwendet werden, ohne daß erneut Gebühren anfallen.

Wenn es mit einer vermieteten Immobilie zu tun hat- ja.

Wenn sie im Zusammenhang mit Einkünften steht: ja.