Grundschuld bei herrenlosen Grundstücken?

5 Antworten

Nur weil die Gesellschaft durch das Insolvenzverfahren aufgelöst wurde, ist das Grundstück bzw. der Stellplatz nicht herrenlos geworden. Es muss eine Nachtragsverteilung stattfinden bzw. ein Nachtragsliquidator bestellt werden. Dieser kann den Stellplatz veräußern oder notfalls die Dereliktion (Verzicht auf das Eigentum) erklären. Der Verzicht muss in das Grundbuch eingetragen werden. Die Grundschuld lastet weiterhin auf dem Stellplatz, wobei man sich fragen muss, wieso dieser nicht damals durch den Insolvenzverwalter oder die Bank verwertet wurde.

oha, da bekommt man hier ja ganz andere Aspekte eröffnet - vielen Dank schon mal dafür!!!

Das
zuständige Insolvenzgericht hat im Jahr der Insolvenz der GmbH (2004)
"den Antrag auf Eröffnung eines Eigenantrag rechtskräftig mangels Masse
abgelehnt". Der Stellplatz ist ansich auch nichts mehr wert (da
baufällig), deshalb wurde er auch nicht zwangsversteigert...

Somit
muss ich wohl erst mal wieder mit dem zuständigen Amtsgericht Kontakt
aufnehmen und einen Nachtragsliquidator beauftragen lassen, oder...?

@chillingmike

Die Frage ist, ob hierfür ein Nachtragsliquidator oder der (ehemalige) Insolvenzverwalter in einer Nachtragsverteilung zuständig ist. Diese Frage kann ich dir - ohne aktuell Literatur zur Hand zu haben - nicht beantworten und dürfte auch streitig sein. Eventuell kann dir das zuständige Amtsgericht weiterhelfen, wobei für die Bestellung des Nachtragsliquidators das Handelsregister beim Amtsgericht und für die Nachtragsverteilung das Insolvenzgericht zuständig wäre. Diese müssen örtlich nicht aufeinander fallen.

Der Platz war im Hinblick auf die damit einhergehende Übernahmeverpflichtung der Belastung und seinen ruinösen Zustand nicht verwertbar!

der zweck dieser grundschuld ist ja das sie bleibt auch wenn der eigentümer wechselt.

das grundstück ist die sicherheit

Bevor du dir Gedanken um die Grundschuld machst, erkundige dich einmal, wie du überhaupt ans Eigentum kommst. Eventuell ist hier durch die Abwicklung der Insolvenz noch ein offener Vorgang, ansonsten hätte der Insolvenzverwalter seine Hausaufgaben nicht vollständig erledigt. 

oha, da bekommt man hier ja ganz andere Aspekte eröffnet - vielen Dank schon mal dafür!!!

Das
zuständige Insolvenzgericht hat im Jahr der Insolvenz der GmbH (2004)
"den Antrag auf Eröffnung eines Eigenantrag rechtskräftig mangels Masse
abgelehnt". Der Stellplatz ist ansich auch nichts mehr wert (da
baufällig), deshalb wurde er auch nicht zwangsversteigert...

Somit
muss ich wohl erst mal wieder mit dem zuständigen Amtsgericht Kontakt
aufnehmen und einen Nachtragsliquidator beauftragen lassen, oder...?

Die Bank hat Anspruch auf den Grundschuldbetrag!

Also schön vorsichtig sein mit einem solchen Kauf, bei dem Sie ein bestehendes Recht bestenfalls in Anrechung auf den Kaufpreis, aber in jedem Falle zunächst mal gegen sich im vollen Umfange gelten lassen müssen.

Ihr Ansprechpartner ist der bestellte Liquiator, der für den Einzelverkauf nochmals als Nachtragsliquidator auftritt.

Den werden Sie aber bezahlen müssen, damit er den Amtschimmel noch mal zum Wiehern bringt.

Sie sind sehr gut beraten, sich einen anderen passenden Stellplatz freihändig zu kaufen.

oha, da bekommt man hier ja ganz andere Aspekte eröffnet - vielen Dank schon mal dafür!!!

Das zuständige Insolvenzgericht hat im Jahr der Insolvenz der GmbH (2004) "den Antrag auf Eröffnung eines Eigenantrag rechtskräftig mangels Masse abgelehnt". Der Stellplatz ist ansich auch nichts mehr wert (da baufällig), deshalb wurde er auch nicht zwangsversteigert...

Somit muss ich wohl erst mal wieder mit dem zuständigen Amtsgericht Kontakt aufnehmen und einen Nachtragsliquidator beauftragen lassen, oder...?

@chillingmike

So ist es! Die Begeisterung dürfte sich in Grenzen halten, vor allem, was die Reaktionsdauer angeht!

Die Grundschuld übernimmst du mit!