Kann ich mich auszahlen lassen wenn mein Bruder ein Teilgrundstück von unseren Eltern zur Beleihung bekommt?

4 Antworten

Kurze Ergänzung: Meine Eltern haben dieses frei voll erschlossene Grundstück und ein bebautes Grundstück. Diese werden zu gleichen Teilen an meinen Bruder und mich vermacht. Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn er das Grundstück für seine Zwecke bekommt wäre es doch sinnvoll, dass er mich zu 50% quasi auszahlt und wenn das bebaute Grundstück an uns vererbt wird würden wir das auch zu 50% teilen. Muss ja nicht verkauft werden, kann ja auch sein, dass ich da einziehe und ihm dann demenstprechend 50 % des Wertes vom Haus gebe. Hab ich hier einen Denkfehler?

Hab ich hier einen Denkfehler?

Mehrere:

  1. Müssten die Eltern gestorben sein
  2. Könnten die Grundstücke dann längst für eigene Pflegekosten verkauft worden sein
  3. Besteht bei lebzeitiger Schenkung 10 Jahre lang ein Widerrufsrecht oder
  4. ein Überleitungsanspruch des Sozailhilfeträgers was bedeutet:
  5. Warum sollte jemand schon mal 50% von nichts bezahlen, was ihm dann garnicht gehört?

G imager761

Sie sollten einen (notariellen) Erbvertrag abschließen, an dem Ihre Eltern, Ihr Bruder und Sie beteiligt sind. Darin könnten Sie für alle rechtssicher ihre etwas komplexe und daher auch ein wenig komplizierte Erbfolgeregelung festlegen. Dieser Erbvertrag kännte mit dem Übertragungsvertrag für das (unbebaute ?) Grundstück an Ihren Bruder verbunden werden. Darin sollte dann geregelt werden, wann und welchen Ausgleich Sie für das an den Bruder verschenkte Grundstück erhalten sollen und was in Bezug auf das (bebaute ?) andere Grundstück nach dem Tode Ihrer Eltern geschehen soll. Lassen Sie sich dazu von einem Notar (und Rechtsanwalt) beraten und den Vertrag entwerfen.

Sie sollten einen (notariellen) Erbvertrag abschließen, an dem Ihre Eltern, Ihr Bruder und Sie beteiligt sind.

Woher kommt nur der Irrglaube, man müsse überhaupt und dann auch noch gleichmäßig seinen Kindern Vermögen zuwenden?

Für mein Verständnis könnte ich mich ja ausbezahlen lassen

Da irrst du dich gewaltig :-O

Zahlst du deine Eltern aus, wenn du einem Kumpel Geld leihst oder für ihn bürgst? Warum denkst du, wäre es umgekehrt anders?

Woher kommt nur dieser Irrglaube, Eltern schulden Kindern Ausgleich oder Rechenschaft, was sie mit ihrem Eigentum machen? Oder müssten sie als Erben reich machen?

Du darfst in deren Erbfällen jeweils Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche geltend machen, bis dahin hast du Null Forderungen zu stellen :-O

G imager761


Ich stelle doch gar keine forderung! Du hast das falsch verstanden. Meine Eltern würden meinem Bruder und mir das Grundstück (übrigens sehr gerne) schenken. Ich kann mit dem Grundstück momentan nichts anfangen mein Bruder aber schon. Außerdem steht Iwann als Erbschaft noch ein Haus samt Grundstück. Ich bin hier nicht auf Profit aus sondern möchte eine sinnvolle und faire Lösung. Meines Erachtens wäre es sinnvoll dass mein Bruder mich beim Grundstück zu 50% auszahlt und wenn Iwann das Haus ansteht wird das auch zu 50% geteilt. Ob ich da einziehe oder er oder es evtl verkauft wird ist dann mal zweitrangig.

?? wie soll das gehen dann müsste das Grundstück ja in Geld umgewandelt werden, es wurde aber verschenkt und nicht in flüssiges geld umgewandelt