Wer kommt für die Grundschuld im Erbfall auf?

4 Antworten

Die Darlehensverbindlichkeiten zahlt der gegenüber der Bank persönlich haftende Darlehensnehmer.

Stellt der seine Zahlungen aus welchen Gründen auch immer, ein, dann werden Kredit und Sicherheit gekündigt und die mit dem Grundpfandrecht belastete Immobilie wird ggfs. zwangsversteigert, damit aus dem Versteigerungserkös die Restschulden abgelöst werden können.

Soweit ein pikantes Konstrukt!

Für den Darlehensvertrag haftest du als Darlehensnehmer. Wenn den Vertrag deine Eltern mitunterschrieben haben, dann auch deren Erben als Rechtsnachfolger. Haben deine Eltern nur die Grundschuld auf ihrem Grundstück als Sicherungsgeber bestellt und sind sie nicht Darlehensnehmer, dann bleibt es bei deiner alleinigen persönlichen Haftung. Das Grundstück haftet nur dinglich. Solltest du also nicht zahlen, dann könnte es zwangsversteigert werden. Auf das persönliche Vermögen der Erben bzw. den sonstigen Nachlass könnte jedoch nicht zugegriffen werden.

Die Eltern haben nur die Grundschuld abgetreten.Das Geld aus dem Kredit und noch mein eigenes Geld sind in den Ausbau  geflossen .Es wurde nichts schriftlich gemacht .

das läuft jetzt so

das haus ist 200.000 wert, da sind 100 schulden drauf

dann ist der wert des erbteils einfach nur 100

wenn du 25% bekommst, wäre dein pflichtteil dann nur 25.000

die schulden bezahlt der, der das haus nimmt und dich auszahlt

außer er kann nachweisen, dass das deine schulden sind

dann zahlst du die ganz

Wer hat den Kredit aufgenommen? Du oder deine Eltern? Wenn du, bist du für die Tilgung verantwortlich. Habt ihr es schriftlich festgehalten, dass du den Ausbau machst und wie viel du investierst?