Bauen in der Landwirtschaft ohne Baugenehmigung

12 Antworten

Nein, ein Wohnhaus kriegst du in Deutschland niemals ohne Baugenehmigung. Landwirte haben zwar ein neuerdings das Sonderrecht, außerhalb von Ortschaften Gebäude bis 100 m² ohne Baugenehmigung zu bauen, die müssen aber der Tierhaltung und/oder dem Unterstellen von landwirtschaftlichen Gütern oder Maschienen dienen.

Hoffe, ich konnte helfen

Gruß, Kartoffel006

Im Außenbereich sind nur "privilegierte" Vorhaben zulässig, abere auch nur dann, wenn sie keine öffentlichen Belange bereinträchtigen. Das steht im § 35 des Baugesetzbuches (BauGB); dazu gibt es unendlich viele Urteile und Kommentare.

Privilegiert ist danach auch ein "Altenteiler- Wohnhaus", also wenn der Landwirt seinen Betrieb san seinen Sohn übergibt. Ob die Voraussdetzungen für ein solches "Altenteiler-Wohnhaus" grundsätzlich gegeben sind entscheidet das zuständige Landwirtschaftsamt (bzw. - kammer in NRW) ob das Gebäude an dem jewreiligen Standort in der vorgesehenen GRöße zulässig ist entscheidet die Bauaufsicht nasch Anhörung von Gemeinde, Naturschutzbehörden, Wasserschutzbehörden, Strassenbauamt etc.

Es gibt besondere Bauvorschriften für Landwirte, die beziehen sich aber lediglich auf das Bauen im "Außenbereich", d.h. außerhalb der Ortschaften. Hier darf normalerweise nicht gebaut werden, um eine Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Landwirte dürfen im Außenbereich dennoch bauen, da sie hier "priviligiert" sind.

Das heißt aber nicht, dass man einfach ohne Baugenehmigung bauen dürfte, egal ob im Ort oder außerhalb. Bei der Frage ob Baugenehmigung oder nicht gelten für Landwirte die gleichen Vorschriften, wie für jeden anderen auch.

Für Auskünfte zuständig ist das jeweilige Bauamt, bzw Abteilungen des Landwirtschaftsministeriums.

Ohne Baugenehmigung gibt es grundsätzlich kein Bauen.

Im Grünland können nur unbedingt notwendige Bauten errichtet werden; sie müssen immer im Zusammenhang mit einer der landwirtschaftlichen Nutzungsformen des Grünlandes in Verbindung stehen. (Bauernhof, Gemüsebau, Fischzucht, Reiterhof...) Ein Wohnbedarf muss nachgewiesen werden.