Bauen ohne Genehmigung?

5 Antworten

Ich denke die baulichen Veränderungen sind nicht das Problem. Die Frage ist eher welche Auflagen Du in Zusammenhang mit der Bertisbsgenehmigung für das Ladenlokal hast. Da gibt es spezielle Anforderungen an Toilettenräume,Brandschutz,Fluchtwege,... Statisch hast Du ja nicht in den Bau eingegriffen...

Da gibt es nicht unbedingt Strafen wenn die nicht erst selbst drauf stoßen müssen. Am besten wäre der Weg zum Bauamt mit Grundrissen etc. in der Hand...

Meiner Meinung nach hast du Änderungen am Sondereigentum vorgenommen. D. h. du hast nur an deinem Eigentum rumgerschraubt und das Gemeinschaftseigentum nicht berührt. Auch hat sich das Gebäude außen nicht verändert.

Ich würde sagen, du hast nichts getan, was du nicht hättest tun dürfen. Am Sondereigentum darfst du machen, was du willst, solange du keine tragende Wand entfernst.

Du hast eine Veränderung vorgenommen die du natürlich mit dem Bauamt hättest abklären müssen.

In wie hoch die Strafe wird kann man so pauschal nicht sagen, aber es wird definitiv jede Menge auf dich zukommen.

Denke du wirst das alles rückgängig machen müssen.

Du muesstes wissen warum die Tuer zugemauert wurde.Wenn es Brandschutz Techniche Gruende gab,dann Ja.Aber ansonsten,du hast doch keine veraenderung an der Statik.was soll es.Und deine Toilette ist doch egal ob da 1. oder 2. drin sind.Ich wuerde das nicht so verbissen sehen.

Bei uns in Österreich braucht mann nur in der Stadt, bei alten Häusern eine Baugenehmigung für innen. Die im Denkmalamt geschützt sind.